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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0660
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189

17. Matratze und Kissen von gutem GLanzperkal:

für Erwachsene über 15 Jahren ....

für Kinder von 6—15 Jahren.

für Kinder von 2—6 Jahren.

für Kinder unter 2 Jahren.

18. Ein Kissen von Atlas für alle Altersstufen

19. Ein Kissen von Glanzperkal für alle Altersstufen .

20. Ein Sterbemantel von Atlas:

für Erwachsene über 15 Jahren.

für Kinder von 6—15 Jahren.

für Kinder von 2—6 Jahren.

für Kinder unter 2 Jahren ..

21. Ein Sterbemantel von gutem Glanzperkal:

für Erwachsene über 15 Jahren.

für Kinder von 6—15 Jahren.

für Kinder von 2—6 Jahren.

für Kinder unter 2 Jahren.

22. Ein Sterbemantel von Glanzperkal geringerer Qualität:

für Erwachsene über 15Jahren ....

für Kinder von 6—15 Jahren.

für Kinder von 2—6 Jahren.

für Kinder unter 2 Jahren.

23. Eine Ueberkiste:

für Erwachsene.. .

für Kinder von 6—15 Jahren.

für Kinder von 1—6 Jahren.

für Kinder unter 1 Jahr.

24. Jeder weitere Trauerwagen

in I. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6c^ 5-^ 4c^ 3c^

25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde

in I. Klasse in II. Klasse
12 ^ 10

15.-
10.-
7.—
5.—
10-
2 —

25.-

20.—

15.—

10.-

8.-

6.-

4.—

3-

4 —
3-
2.20
1.50

18.—

14.—

8.50

6.—

in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.

26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankenhauses im Transportwagen:

bei Tag in I. Klasse . . . ^ 8.—
in allen übrigen Klassen . . „ 6.—

Geschehen die Ueberführungen bei Nacht — im Sommer von abends 10 Uhr bis
morgens 5 Uhr, im Winter von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr — so werden diese
Taxen verdoppelt; für Ueberführungen aus Häusern außerhalb der Stadt — Grenze
nach dem Droschkentarif — wird die Taxe für den einzelnen Fall von der Friedhofs-
Kommission festgesetzt.

27. Werden Leichen von Kindern unter einem Jahr von dem Leichenwärter
bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so werden erhoben

in III. Klasse IV. Klasse V. Klasse

2 c^ 1 cF. 50 Z 1 c^

28. Die Ueberführung einer Leiche nach auswärts einschließlich des Sargs, aber
ausschließlich der Kosten der Leichenschau, des Leichenwagens und der außergewöhn-
lichen Leistungen:

für Erwachsene
„ Kinder von 6—15 Jahren
„ Kinder von 1—6 Jahren
„ Kinder unter 1 Jahr
Wird ein Sarg zur Aufnahme der Leiche von auswärts mitgebracht, so wird die
Taxe für die gewünschte Klasse angesetzt und hievon der Selbstkostenpreis des der
Klasse und der'Altersstufe entsprechenden Sargs in Abzug gebracht.

I. Kl.

II.

Kl.

III.

Kl.

IV.

Kl.

40

30


20


14


80 „

25


14


11


22 „

17


10


8


17 „

12


8


6
 
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