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10. Für alle außergewöhnlichen Leistungen, für welche in dieser Taxordnung eine
Gebühr nicht aufgesührt ist, wird besondere Rechnung ausgestellt, welche vor ihrer
Anforderung von der Friedhofs-Kommission geprüft und dem Stadtrat zur Geneh-
migung vorgelegt wird.
L. Beiträge zur Amortisation der Baukosten der Feuer-
bestattungsanstalt.
Die folgenden Beträge fließen nicht in die Friedhofkasse, sondern in den Amorti-
sationsfond, aus welchem alljährlich nach Maßgabe der aus diesen Einnahmen zur
Verfügung stehenden Summe die entsprechende Anzahl der durch das Loos zu bestim-
menden Anteilscheine Zurückbezahlt wird. Nach vollendeter Amortisation fällt die Er-
hebung dieser Beiträge weg.
1. Für je eine Feuerbestattung.20 -F
Der Stadtrat kann bei Minderbemittelten auf begründetes Ansuchen von Er-
hebung dieser Beiträge Umgang nehmen.
2. Für das Benützungsrecht einer Urnennische für 20 Jahre . . . 40 -F
Jn einer Nische können zwei Aschenreste beigesetzt werden.
An Zeichner von Anteilscheinen oder deren Frauen oder Kinder werden die-
selben, der Zahl der genommenen Anteilscheine entsprechend, so lange unbesetzte Nischen
vorhanden sind, unentgeltlich abgegeben.
3. Für eine Marmortafel mit Schrauben 15
Besondere Bestimmungen bezüglich der Feuerbestattung
Auswärtiger.
1. Von Auswärtigen, welche hier eine Leiche durch Feuer bestatten lassen wollen,
ist ein Kostenvorschuß zu leisten, der, wenn eine Leichenfeierlichkeit verlangt wird,
110 und, wenn eine solche nicht gewünscht wird, 100 ^ beträgt und an den Leichen-
ordner einzusenden ist. Die Abrechnung findet alsbald nach Ankunft der Leiche in der
Anstalt durch den Leichenordner mit dem Leichenbegleiter statt.
2. Wird von Auswärtigen die Zustellung des Genehmigungsbescheides auf tele-
graphischem Wege gewünscht, so sind dem Gesuch 1 ^ 20 ^ für das Telegramm bei-
zufügen.
3. Die Zeit der Ankunft der Leiche hier ist dem Leichenordner (Telegramm-
Adresse: Leichenordner Heidelberg) durch Einschreibebrief oder telegraphisch so recht-
zeitig anzumelden, daß die nötigen Anordnungen zur sofortigen Empfangnahme der
Leiche noch getroffen werden können.
4. Soll aus Orten der näheren oder ferneren Umgebung der Transport der
Leiche im Leichcnwagen geschehen, so wird dieselbe auf Verlangen durch den hiesigen
Leichenwagen abgeholt und ist die zur Abholung im Leichenhause bestimmte Stunde
und die Wohnung, sowie die Zeit des Eintreffens des Wagens im Weichbild der Stadt
dem hiesigen Leichenordner rechtzeitig mitzuteilen.
5. Uebersärge werden nicht zurückgeliefert, sondern bleiben auf dem Friedhofe.
X VI. Gebühren-Tarif
für das VorZeigen der Sehenswürdigkeiten des Heidelberger Schlosses.
1. Zum Jnnern der Tchloßruine mit dem grosten Faß:
Für eine Person.1 Mk. — Pfg.
Für zwei Personen.1 „ 50 „
Für drei und mebr, jede Person.— „ 50 „
2. Znm Friedrichsbau:
Für jede Person ..50 Pfg.
3. Znm großen Fast allein:
Für jede Person . ... 10 Pfg.
Kinder unter zehn Jahren sind frei.
Die Kasse üir die Cnntriitskarten befindet sich im Schlotzhos und ist
Awffnet oom 1. April bis 31. Ottober vor: morgens 7 Ilhr ab, in den übrigen
Monaten von nwrgens 8 llhr ab jelveits bis znr eintretenden Dünrmerung,,
längstens ober Ins 8 llhr abends. — Von l2t-> -Ise llhr mittags bleibt die
Knsse geschlossen.
10. Für alle außergewöhnlichen Leistungen, für welche in dieser Taxordnung eine
Gebühr nicht aufgesührt ist, wird besondere Rechnung ausgestellt, welche vor ihrer
Anforderung von der Friedhofs-Kommission geprüft und dem Stadtrat zur Geneh-
migung vorgelegt wird.
L. Beiträge zur Amortisation der Baukosten der Feuer-
bestattungsanstalt.
Die folgenden Beträge fließen nicht in die Friedhofkasse, sondern in den Amorti-
sationsfond, aus welchem alljährlich nach Maßgabe der aus diesen Einnahmen zur
Verfügung stehenden Summe die entsprechende Anzahl der durch das Loos zu bestim-
menden Anteilscheine Zurückbezahlt wird. Nach vollendeter Amortisation fällt die Er-
hebung dieser Beiträge weg.
1. Für je eine Feuerbestattung.20 -F
Der Stadtrat kann bei Minderbemittelten auf begründetes Ansuchen von Er-
hebung dieser Beiträge Umgang nehmen.
2. Für das Benützungsrecht einer Urnennische für 20 Jahre . . . 40 -F
Jn einer Nische können zwei Aschenreste beigesetzt werden.
An Zeichner von Anteilscheinen oder deren Frauen oder Kinder werden die-
selben, der Zahl der genommenen Anteilscheine entsprechend, so lange unbesetzte Nischen
vorhanden sind, unentgeltlich abgegeben.
3. Für eine Marmortafel mit Schrauben 15
Besondere Bestimmungen bezüglich der Feuerbestattung
Auswärtiger.
1. Von Auswärtigen, welche hier eine Leiche durch Feuer bestatten lassen wollen,
ist ein Kostenvorschuß zu leisten, der, wenn eine Leichenfeierlichkeit verlangt wird,
110 und, wenn eine solche nicht gewünscht wird, 100 ^ beträgt und an den Leichen-
ordner einzusenden ist. Die Abrechnung findet alsbald nach Ankunft der Leiche in der
Anstalt durch den Leichenordner mit dem Leichenbegleiter statt.
2. Wird von Auswärtigen die Zustellung des Genehmigungsbescheides auf tele-
graphischem Wege gewünscht, so sind dem Gesuch 1 ^ 20 ^ für das Telegramm bei-
zufügen.
3. Die Zeit der Ankunft der Leiche hier ist dem Leichenordner (Telegramm-
Adresse: Leichenordner Heidelberg) durch Einschreibebrief oder telegraphisch so recht-
zeitig anzumelden, daß die nötigen Anordnungen zur sofortigen Empfangnahme der
Leiche noch getroffen werden können.
4. Soll aus Orten der näheren oder ferneren Umgebung der Transport der
Leiche im Leichcnwagen geschehen, so wird dieselbe auf Verlangen durch den hiesigen
Leichenwagen abgeholt und ist die zur Abholung im Leichenhause bestimmte Stunde
und die Wohnung, sowie die Zeit des Eintreffens des Wagens im Weichbild der Stadt
dem hiesigen Leichenordner rechtzeitig mitzuteilen.
5. Uebersärge werden nicht zurückgeliefert, sondern bleiben auf dem Friedhofe.
X VI. Gebühren-Tarif
für das VorZeigen der Sehenswürdigkeiten des Heidelberger Schlosses.
1. Zum Jnnern der Tchloßruine mit dem grosten Faß:
Für eine Person.1 Mk. — Pfg.
Für zwei Personen.1 „ 50 „
Für drei und mebr, jede Person.— „ 50 „
2. Znm Friedrichsbau:
Für jede Person ..50 Pfg.
3. Znm großen Fast allein:
Für jede Person . ... 10 Pfg.
Kinder unter zehn Jahren sind frei.
Die Kasse üir die Cnntriitskarten befindet sich im Schlotzhos und ist
Awffnet oom 1. April bis 31. Ottober vor: morgens 7 Ilhr ab, in den übrigen
Monaten von nwrgens 8 llhr ab jelveits bis znr eintretenden Dünrmerung,,
längstens ober Ins 8 llhr abends. — Von l2t-> -Ise llhr mittags bleibt die
Knsse geschlossen.