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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0410
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NI. PostkarLen. Das Porto beträgt: frankiert: unf«mkiert:

a. für jede einfache Postkarte.5 Pfg. 10 Pfg.

b. für jede Postkarte mit Antwort.10 „

e. für jede Weltpostkarte.10 „

ä. für jede Weltpostkarte mit Antwort.20 »

IV. Drucksachen müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze für Deutschland und
Oesterreich-Ungarn: 1 Kilogramm (nach den deutschen Schutzgebieten 2 Kilo-
gramm, Porto von 1—2 Kilogramm 60 Pfg.)

Porto bis 50 Gramm einschließlich.3 Pfg.

„ über 50 Gramm bis 100 Gramm einschließlich . 5 „

„ überlOO „ „ 250 „ „ . 10 „

„ über250 „ „ 500 „ „ . 20 „

„ über500 „ „ 1 Kilogramm ... 30 „

„ für je 50 Gramm nach dcn Ländern des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . . 5 „

bis zur Gewichtsgrenze von 2 Kilogramm.

V. Warenproben müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze 350 Gramm.

Porto ohne Rücksicht auf Entfernung bis 250 Gramm 10 Pfg., über 25o Gramm
20Pfg.

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Weltpostvereins

und des Vereins-AuslandeS .... 5 Pfg., mindestens 10 Pfg.

VI. Geschäftspapiere innerhalb Deutschlands bis 1 Kilogramm, nach den deut-
schen Schutzgebieten bis 2 Kilogramm zulässig,

Porto bis 250 Gramm 10 Pfg.
über 250—500 „ 20 „

VII.

L.

über 500 Gramm bis 1 Kilogr. 30 Pfg.
„ 1—2 Kilogramm ... 60 „
(Geschäftspapiere find nach Oefterreich-Ungarn nicht zulässtg.)

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postverems und des Vereins-Auslandes . 5 Pfg., mindestens 20 Pfg.

Für Einschreibsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren-
proben und Pakete ohne angegebenen Wert) ist außer dem betr. Porto eine
Einschreibegebühr von 20 Pfg. ohne Rücksicht auf Entfernung und Gewicht
zu entrichten.

Für Beschaffnng eines Rückscheines weitere 20 Pfg.

Postanweisungen sind nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn bis zu800
Mark zulässig. Die vorauszubezahlende Gebühr beträgt:
a. nach Deutschland:

bis 5 Mark
über 5 bis 100 Mark .
„ 100 bis 200 Mark

. lO Pfg. über 200 bis 400 Mark. . . 40Pfg.

. 2i) „ „ 400 „ 600 „ . . . 50 „

. 30 „ „ 600 „ 800 „ . . . 60 „

b. nach Oefterreich-Ungarn 10 Pfg. für je 20 Mk., mindestens 20 Pfg.
e. nach den meisten übrigen nachftehend genannten Ländern bis 80 Mark 20 Pfg.
für je 20 Mk.; für jede weitere 40 Mark 20 Pfg.

Formulare sind bei allen Postanstalten käuflich (ungestempelte je
10 Stück für 5 Pfg.). Zu Poffanweisungen nach dem Auslande kommt
ein besonderes Formular, welches mit lateinischen Buchstaben und in der
Regel in der Währnng des Bestimmungslandes ausznfüllen ist, in An-
wendung.

0. Postauftragsbriefe müssen frankiert werden. Für einenPostauftrag kommen
folgende Gebühren in Ansatz:

1) Porto für den Poffauftragsbrief mit.30 Pfg.

2) a. bci Poffaufträgen zur Geldeinziehung die tarifmäßige

Postanweisungsgebühr für die Uebermittelung des ein-
oezogenen Geldbetrages;

d. bei Poffaufträgen zur Akzepteinbolung Porto für die

^iücksendung des angenommenen Wechsels mit . . 30 Pfg.

DasPorio unter 1. istvom Auftroggeber voraus zu bezahlen. DiePostanweisungs-
gebuhr (2 a) wird vori dem eingezogenen Geldbetrage in Abzug gebracht. Der Porto-
 
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