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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0488
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Wegen der Zollbehandlung im letzteren Fall gelten die gleichen Vorschriften, wie für
den Verkehr zwischen badischen Stationen innerhalb des deutschen ReichS und de»
Stationen Basel Bad. Bahnhof und Schaffhausen Bad. Bahn.

Außerdem kann Expreßgut noch abgeferiigt werden zwischen den im Kanton Schaff-
Lausen gelegenen badischen Stationen und Stationen der schweizerischen BundeS-
bahnen über Schaffhaujen, zwischen Waldshut und den Stationen oer schweizerischen
Bahnen über Koblenz, ferner zwischen verschiedenen badischen Stationen und der
Station Rielasingen der schweizerischen Bundesbahnen üder Singen und endlich
zwiichen der badischen Station Basel und Stationen der Zeutral- und Westschweiz
(einschl. Luino) über die Verbmdungsbahn. Das Nähere kann bei den Stanonen er-
fragt werden.

Für diese Versendungsart, die bei einem einfachen Annahme- und Ak-
sertigungsverfahren und bei mäßigen Taxen die rascheste Beförderung
bietet, gelten folgende Hauptbestimmungen:

1. Die Aufgave des Expretzguts hat bei den Gepäckabfertigungsstellen zu ge-
schehen. Die Sendungen müffen mit deutlicher Adreffe versehen sein. Außerdem
muß die vorgeschriebene Eisenbahnpaletadresse vom Absender beigegeben werden. Für
Sendungen mit Versicherung des Jnteresses an der Lieserung wird dem Ausgeber
ein Empfangschein erteilt. Die Expreßgutfracht, welche sür die Strecken der badische»
Bahnen 0,35 Pfg. für 10 kF und 1 Km, mindestens jedoch 25 Pfg. sür die Sendung be-
trägt, ist vorauszubezahlen, was durch Barzahlung bei Aufgabe der Sendung oder
durch Auskleben von Expreßgutfreimarken auf die Eisenbahnpaketadreffe geschehen kan«.

Solche Marten sind bei den Stationen erhältlich.

2. Die Beför-erung findet, soweit nicht einzelne Züge ga«z ausgeschloffe»
oder nur m befchräukter Weise zugelassen sind, — vergl. das hierwegen auf den
Stationen angeschlagene Plakat — mit dem nächsten der Personenbesörderung
dienenden Zuge statt.

3. Die Empfarrgnahme kann sofort nach Ankunft des betreffenden
Zuges erfolgen. Meldet der Empfänger sich uicht selbst sofort nach Ankunft deS
Zuges zur Empfangnahme des Gutes, und ist das letztere nicht laut Adresse^,Bahnhof-
lagernd" gestellt oder ist nicht Selbstabholung vorgeschrieben, so werden die Sendungen
den Empfängern, je nachdem die Ankunft zur Tageszeit oder zur Nachtzeit erfolgt,
alsbald nach Ankunst des Zuges oder am andern Morgen gegen Erlegung der
geordueten Zustellungsgebühr zugesührt; diese beträgt für Sendungen im Gewicht
bis zu 5KZ durchweg 10 Pfg. und bei schwereren Sendungen für jede auch nur a»-
gefangenen 50 Kg 15 Pfg., mindestens aber 20 Pfg. Ueber die Auslieferung wird Be-
scheinigung erhoben. Auf einigen wenigen Stationen (zu welchen auch NeckarbischofS-
heim Staatsbhf., Ettlingen Staatsbhf., Riegel Hauptbhf. und Müllheim Staatsbhf.
gehören) tritt an Stelle der Zuführung durch die Verwaltuna die schriftliche Benach-
richligung der Emptänger gegen Erhebung einer Anmeldegebiihr von 5 Pf. bezw. 5 ets.
Sendungen nach Neck.irbischofsheim, Ettlingen, Riegel und Müllheim werden, wen»
auf der Adresse Neckarbischofsheim Ltadt oder Nel enbohn, Ettlingen Holzhof, Riegel
KaiserÜuhlbahn und Müllheim Ratbaus als Adreßstation vorgeschrieben ist, nach den
betr effenden Lokalbahnstauonen abgefertigt und von diesen den Adressaten zugeführt.
Sendungen nach Baiel und Schaffhausen werden wegen der dem Empfänger vor der
Empfangnahme obliegenden Zollbebandlung stets angemeldet; desgleichen auch die
nach orispolizeilicher Vorschrift der Fleischbeschau unierliegeuden Sendungen frische«
Fleisches, soserne der Inhalt erkennbar ist.

Durch diese Einrichtung der Expreßgut-Beförderung ist dem reisenden Publikum
zugleich die Gelegenheit geboten, für Reisegepäck nach den bedeutenderen Stationcn,
wie Mannheim, Heidelberg, Würzburg, Karlsruhe, Pforzheim, Baden, Freiburg,
Konstanz u. A., bei der Aufgabe die Bestimmung zu treffen, daß die betreffenden
Gegenüände nach der Ankunft auf der Adreßstation ohne weiteres Zutun des Auf-
gebers in dessen Wohnung oder in den Gasthof, in dem er abzusteigen gedenkt, ge-
bracht werden.

Stadtannakmestelle für Expreßgrttr

Hauptstraße 114, Eingang Sandgasse.

Geschäftsstunden: an Werklagen: im Sommer: vom 1. Mai bis 30. Septbr.
von 7 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, im Winler: vom l. Oktober bis 30. April von
8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist die
Stelle geschlossen.
 
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