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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0575
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83

Anzeige der Fertigstellung einer Anlage.

8 9.

Nach vollständiger Fertigstellung einer Jnstallationsarbeit ist dem Elek-
trizitätswerk schriftliche Anzeige zu machen und die Abnahmeprüfung sowie
der Anschlutz an das Leitungsnetz zu beantragen. Die Prüfung, sowie der
eventuelle Anschluß an das Leitungsnetz erfolgt innerhalb drei Tagen nach
der Anmebdung.

II. Ausführungs-Beftimmungen.

§ 10.

Für die Ausführung und Jnstandhaltung der Hausinstallationen sind
die vom Berband deutscher Elektrotechniker aufgestellten und jeweils gültigen
Sicherheitsvorschriften sowohl bezüglich der Errichtung elektrischer Stark-
stromanlagen (Niederspannung), als auch bezüglich ihres Betriebes maß-
gebend.

Autzerdem müssen die Jnftallationen den nachgenannten Bestimmungen
entsprechen.

Leitungsanordnung.

8 11.

Es empfiehlt sich, die Leitungen, wenn irgend möglich, offen zu verlegen.

Hauptleitungen, Steigleitungen, Gruppenleitungen mit ihren zuge-
hörigen Apparaten usw. sind an leicht zugänglichen Stellen, wie Korridoren,
Vorplätzen usw. anzubringen. Jn Anlagen, bei denen das Erlöschen sämt-
licher Lampen zu besonderen Unzuträglichkeiten führen kann, wie beifpiels-
weise öffentlichen Versammlungslokalen, Tanzsälen, Restaurants, Läden ufw.
sind die Lampen auf mehrere Leitungskreise (Sicherungsstrorkkreise) zu
verteilen. Jnstallationen von einem Maximal-Energieverbrauch bis zu 1VVV
Watt für Licht können im Zweileiter-System ausgeführt werden, für Motoren
ist dieses bis zu einem maximalen Energieverbrauch von 15VV Watt zu-
läfsig.

Alle grötzeren Anlagen sind im Dreileiter-System zu installieren.

Motoren.

8 12.

Alle Motoren von über 300 Watt normalem Energieverbrauch müssen
mit Anlassern versehen werden, deren Widerstandsstufen so bemessen sind,
datz das Einschalten des Motors ohne nachteiligen Einflutz auf die Ruhe des
Lichtes ist.

Die zu den Motoren führenden Leitungen sind unmittelbar hinter der
Hauptsicherung abzuzweigen, nur bei kleineren Motoren bis zu 300 Watt
Energieverbrauch ist es statthaft, dieselben an die Beleuchtungsleitungen an-
zuschlietzen, es mutz jedoch jede störende Beeinflussung des Lichtes ausge-
schlossen sein.

Für Motoren, welche infolge zu grotzen Stromverbrauchs oder aus
einem anderen Grund störend auf das Leitungsnetz zurückwirken, kann sei-
tens des Elektrizitätswerkes der Anschlutz verweigert werden. (Diese Be-
stimmung findet auch auf andere Stromverbrauchsgegenstände Anwendung.)

Leitungsberechnung.

8 13.

Bei Berechnung der minimal zulässigen Leitungsquerschnitte sowie
Wahl der Ausschalter ist folgendes zu beachten:

^ Die Querschnitte sind so zu wählen, datz bei Einschaltung samtlicher
^tromverbrauchsgegenstände der Spannungsverlust in jeder NetzMfte, vom
Elektrizitätsmesser bczw. Hausanschlutzkasten bis zu einer beliebigen Glüh-
lampe gemessen, 1 Prozent (— 2,2 Volt) nicht übersteigt. Jn den Motoren-
zuleitungen darf der Maximalverlust unter Berücksichtigung des vorge-
Ichriebenen feuersichercn Querschnittcs ö Prozent betragen.
 
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