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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1906 — Heidelberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.2503#0634
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lagen bezüglich der BefchaffenHeiL der Fahrzeuge und Geschirre, sowie ber
Gekleidung der Droschkenkutscher nicht innerhalb der gesetzten Frist ent-
sprochen, so erfolgt neben Bestrafung gemätz § 27 der Vorschrift Entziehung
der Zulassungsurkunde bezw. des Fahrscheins, sowie Autzerdienststellung deS
Fahrzeugs.

§ 26. Die besondere Aussicht über das Droschkenwesen wird durch die
Schutzmannschaft geführt, deren Anordnungen sämtliche Droschkenkutscher bei
Vermeiden der Autzerbetriebssetzung ihres Fahrzeugs und von Bestrafung
unweigerlich Folge zu leisten haben.

H 27. Zuwiderhan'dlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund
des § 134 a P.-St.-G.-IB. mit Geld !bis zu 150 Mark unb im, Unbeibring-
lichkeitsfalle mit Haft 'bestraft, sofern nicht 8 147 Ziff. 1 und 147 Ziff. 8 dert
Gewerbe-Ordnung Anwendung zu finden haben. Daneben bleibt dem Be-
zirksamt als Strafmittel gegen Droschkenbesitzer und Droschkenkutscher die
Entziehung der Zulassungsurkunde (8 1 der Vorschrift) und des FahrscheinS
(8 7 der Vorschrift) sowie die Autzerbetriebssetzung der Fahrzeuge vorbe-
halten.

L. Droschken-Tarif.

Ortspolizeiliche Vorschrift vom 29. August 1898 auf Grund der §§ 76 und 148
Ziff. 8 Gew.-Ordg. und § 114 P.-St.-G.-B.

«ra.be». 1 Jnnerhalb der Stadt (mit den Grenzpunkten: Hausacker,
Abvg.v^ Ziegelhäuser Landstraße Nr. 63, neue evangelische Kirche in Neuenheim, ein-
7.v. 3. schließlich Kußmaul- und Weberstraße, Ladenburger SLraße Haus Nr. 80,
Gaswerk, Mühlstraße, Alleestraße, Diemer'sche Brauerei und Klingenteich
bis zum Eingang zum alten israelitischen Friedhos) und für eine Fahrt vom
Bahnhof oder Bismarckplatz bis zum Schlachthaus zahlen für eine divekde
Fahrt von einem Punkte zum andern:

1 Person.Mk. —.60

2 Personen .Mk. —.90

3 Personen.Mk. 1.05

4 Personen.Mk. 1.20

Diese Taxe erhöht sich bei Fahrten bis zum Weißgerber'schen Haufe uad
bis zum Wirtshaus in der Hirschgasse und bei Fahrten aus der Stadk
bis zum Schlachthaus:

für 1 Person auf .... Mk. —.80

für 2 Personen auf . . . Mk. 1.20

für 3 und 4 Personen auf . . Mk. 1.50

Bei Fahrten nach dem Stadtteil Schlierbach (mit den Grenzpunkden
Hausacker und Eisenbahnstation Schlierbach) zahlen für die einfache Fahrr:
1 und 2 Personen .... Mk. 2.—

3 und 4 Personen .... Mk. 2.50

Für Hin- und Rückfahrt (wobei hinfichtlich des Aufenthaltes die Be-
ftimmungen Ziff. V Abs. 3 des Tarifs gelten), zahlen:

1 und 2 Personen .... Mk. 3.20
3 und 4 Personen .... Mk. 3.80

yus ^ Bei Fahrten nach dem Stadtteil Handschuhsheim zahlen bis zum Gast-
r v.r! haus „zum Rosengarten":

bis

1 Person.

. Mk.

—.90

2 Personen.

Mk.

1.20

3 Personen.

. Mk.

1.35

4 Personen.

Mk.

1.50

nsstraße und Mühltalstraße:



1 Person.

Mk.

1.10

2 Personen.

Mk.

1.40

3 Personen.

Mk.

1.55

4 Personen.

. Mk.

1.70
 
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