Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1907 — Heidelberg, 1907

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2488#0560
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
512

Abdg.
is. V.

2. Jm KonL ito reigewerbe ist die BeschäftiMng von Arbettern
an allen Sonn- und Festtagen von 4 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
gestattet.

Während ber den Arbeitern hiernach zu gewährenden Nuhezeit von
12 Uhr mittags an dürfen dieselben jedoch mit der Herstellung und mit dern
Austragen leicht verderblicher Waren, die unmittelbar vor dem Genutz
hergestellt werden müssen (Eis, Cremes und dergl.), beschäftigt werden,
müssen aber in diesem Falle an einem der nächsten 6 Werktage von mittags
12 Uhr ab von jeder Arbeit freigelassen werden.

Autzerdem ist jedem Arbeiter mindestens an jedem dritten Sonntage die
zum Besuche des Gottesdienstes erforderliche Zeit frei zu geben.

Bemerkung. Zu 1 und 2 wird Folgendes bemerkt:

Für Betriebe, in denen sowohl Bäckerwaren, als Konditorware'n herge-
stellt werden, ist die Beschäftigung solcher Arbeiter, die an Sonn- und Fest-
tagen ausschlietzlich mit der Herstellung von Konditoreiwaren beschäf-
tiA werden, nach den Bestimmungen für Konditoreien, die Beschäftigung dec
übrigen Arbeiter nach den Bestimmungen für Bäckereien zu regeln.

Als Bäckerwaren ist dasjenige Backwerk zu behandeln, welches herkömm-
lich unter Verwendung von Hefe oder Sauerteig hergestellt wird.

3. Jm Fleischergewerbe ist die Beschäftigung von Arbeitern an
allen Sonn- und Festtagen,

und zwar in der Zeit vom 1. April bis 30. September von ^5 Uhr
bis 9 Uhr vormittags, in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März von
^6 Uhr bis 9 Uhr vormittags

gestattet.

Wenn die Sonntagsarbeiten länger als drei Stunden dauern, so sind
die Arbeiter entweder an jedem zweiten Sonntag von 6 Uhr morgens bis
6 Uhr abends oder an jedem dritten Sonntag für volle 36 Stunden von jed.'r
Arbeit freizulassen.

v. 4. Jm Barbier- und Friseurhandwerk ist die Beschäftigung
^ von Arbeitern an allen Sonn- und Festtagen, mit Ausnahme des ersten
Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertages, bis 2 Uhr nachmittags ge-
stattet. Jm übrigen das ist an den gewöhnlichen Sonntagen von 2 Uhr
ab und an den genannten drei Feiertagen — ist sie nur insoweit gestattet,
als sie zur Bedienung von Damen im Hause und zur Vorbereitung theatra-
lischer Aufführungen erforderlich ist.

Auf Grund des § 41 d der Gew.-Ordg. und des Artikel 1 Ziffer 4 der Vollzugs-
Verordnung dazu vom 29. September 1900 wird für die Stadt Heidelberg, ern-
schließlich Handschuhsheim und Schlierbach, bestimmt: Am ersten Weihnachts-,
Oster- und Pfingstfeiertag darf ein Betrieb im Barbier- und Friseurhandwerk
nicht stattfinden; ausgenommen ist die Bedienung von Damen im Hause und
solche Verrichtungen, welche zur Vorbereitung theatralischer Aufführungen erforder-
Uch sind.

Wenn die Sonntagsarbeiten länger als drei Stunden dauern, so sind
die Arbeiter entwcder an jedem dritten Sonntag für volle 36 Stunden oder
an jedem zweiten Sonntag mindestens in der Zeit von 6 Uhr morgens bis
6 Uhr abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeits-
tages ur:d zwar spätestens von 1 Uhr nachmittags ab von jeder Arbeit frei-
zulassen.

Auherdem rst den Arbeitern an jedem dritten Sonntage die zum Besuche
des Gottesdienstes erforderliche Zeit zu gewähren.

5. Jn B I u m e n b i n d e r e i e n ist die Beschäftigung von Arbeitern mit
dem Binden von Blumen, Winden von Kränzen und dergl. während der für
den Verkauf von Blumen in offenen Verkaufsstellen freigegebenen Stunden
gestattet, d. i. an den Sonn- und Festtagen (mit Ausnahme des ersten Oster-,
Pfingst- und Weihnachtsfeiertags) unbeschränkt mit Ausnahme der Stunden
des vormittägigen Hauptgottes-dienstes, am ersten Oster-, Pfingst- und Weih-
nachtsfeiertage vou 6 bis 9 Uhr vormittags.
 
Annotationen