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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1907 — Heidelberg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.2488#0602
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554

Tarif.

10 Pfennig-Strecken.

bis Ludwigsplatz
„ Theaterstraße
„ Märzgaffe
„ Bismarckplatz
„ Hauptbahnhof
„ Ladenburger Str.

„ Römerstraße
„ Bunsenstraße
„ Mönchhofplatz
„ Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.

„ Moltkestraße
„ Mönchhofplatz
„ Bunsenstraße
„ Ladenburger Str.

Karlstor
Friesenberg
Marktplatz
Ludwigsplatz
Theaterstraße
Märzgaffe
Akademiestraße

Bismarckplatz

Hauptbahnhof

Römerstraße

Bunsenstraße
Ladenburger Str.

15 Pfennig-Strecken.
Karlstor

Friesenberg

Marktplatz

Ludwigsplatz

Schlachthaus

Kronprinzenstraße

bis Schlachthaus
„ Kronprinzenftr.

„ Ladenburger Str.
„ Mönchhofplatz
„ Moltkestraße
„ Grüner Hof
„ Kronprinzenftr.
Grüner Hof

20 Pfennig-Strecke.
Karlstor bis Grüner Hof.

Grüner Hof

Abonnements.

Es werden ausgegeben:

1. Jahreskarten, giltig für alle Strecken, zum Preise von Mk. 102.—

2. Monatskarten, „ „ „ Mk. 10.20

einschließlich Fahrkartensteuer.

Diese Karten sind nicht übertragbar und werden nur vom ersten eines jeden
Monats ab ausgestellt. Vergütung für Nichtbenutzung wird nicht gewährt.

Geht eine Karte verloren, so ist der Direktion hiervon unverzüglich Mitteilung
zu machen und wird auf Wunsch dem Verlierer gegen eine Gebühr von 2Mk. für eine
Zahreskarte und 1 Mk. für eine Monatskarte ein Duplikat ausgestellt.

3. Zehnfahrten-Heftchen zum Preise von Mk. 1.— und
Fünfzigfahrten-Heftchen „ „ „ Mk. 4.50.

Die Heftchen berechtigen zur Benutzung der Straßenbahn und der Bergbahn, und
zwar werden entwertet für eine Fahrt:

Von Kornmarkt—Schloß oder Schloß—Molkenkur . 2 Fahrscheine

Von Molkenkur—-Schloß oder Schloß—Kornmarkt . 1 Fahrschein.

Die Fahrscheine sind übertragbar und auch ohns Umschlag giltig.

Bemerkungen:

1. Ein Kind unter 4 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person ist frei, sofern
für dasselbe kein besonderer Platz beansprucht wird.

2. Für 2 Kinder unter 4 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person ist 1 Fahr-
schein zu lösen.

3. Handgepück, für das kein besrnderer Platz besprucht wird und dessen Abmeffungen
35 X 25 X 25 em nicht überschreiten, wird frei befördert. Für jedes andere Gepäck-
stück, welches zur Beförderung zugelassen ist, muß ein Fahrschein von 10 Pfg.
gelöst werden.

4. An den Halteftellen wird nur auf Wunsch gehalten.

5. Umsteigen ist nur an den Haltestellen Hauptbahnhof und Bismarckplatz in den
nächften nicht vollbesetzten Wagen geftattel.
 
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