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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1908 — Heidelberg, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.2489#0458
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400

Für Nachnahmesendungen kommen zur Erhebung:

1) Das Porto sür gleichartige Sendungen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertangabe oder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pfg.

3) Die Gebühren für Uebermittelung des eingezogenen Betrages an den
Absender und zwar

bis b Mark.10 Pfg.

über 5 bis 100 Mark . . 20 „

„ 100 „ 200 „ . . 30 „

über 200 bis 400 Mark. . 40 Pfg.
„ 400 „ 600 „ . . 50 „

„ 600 „ 800 „ . . 60 „

Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit dem Porto erhoben und ist auch
dann zu entrichten, wenn die Sendung nicht eingelöst wird.

L. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wertangabe im in-
nern Verkehr Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn darf 250 Gramm
nicht übersteigen; nach den übrigen Ländern ist das Gewicht nicht beschränkt.
Gebühr für Wertbriefe nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn:
a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) ... 20 Pfg.

über 10 .40 Pfg.

d. Versicherunysgebühr für je 300 Mark . . 5 Pfg.

mindestens jedoch.10 Pfg.

Die Taxe erhöht sich für unfrankierte Briefe mit Wertangabe inner-
halb Dentschlands und nach Oesterreich-Ungarn nm 10 Pfg. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahlen.
k'. FürPaketeohneWertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pfg.

d. auf alle weitere Entfernungen.50 Psg.

2) Beim Gcwicht über 5 Kilogramm:

o>. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansätze unter 1,
d. für jedes weitere 5lilogranun oder Teil eines Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pfg., über 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Pfg.,
über 20—50 Meilen (3. Zone) 20 Pfg., über 50—100 Meilen
(4. Zone) 30 Pfg., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pfg., über
150 Meilen (6. Zone) 50 Pfg.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Sätze erhöht.
Für unfrankierte Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfennig hinzu.

<1. Für Packete mit Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn wird erhoben:
a. das unter d' bezeichnete Pakctporto,
d. die unter llb bezeichnete Versicherungsgebühr.

8. Postpakete nach fremden Ländern bis 3K§ bezw. 5kg. Die Pakete dür-
fcn in keiner Ansdehnung 60 em, im Umfang nicht 20edäm übersteigen.

Außerdem sind Postfrachtstücke nach fremden Landern zur Beforderung
zulässig. Ueber die dabei in Betracht kommenden Taxcn u. s. w. erteilen
die Postanstalten anf Vcrlangen Anskunft.

3. Briefsendungen im Orts- nnd Landbestellbezirke nach dem Stadt-
bezirk Heidelberg, cinschl. Neuenbeim, Handschuhsheim, Neuenheim Colleae,
Landhauser längs des Neckars einschließl. Haarlaß, Schloßruine, Schlotz-
hotel, Hotel Bellevue, Molkenknr, Wohnhäuscr im Klingenteich, Speicrers-
hof, Königstnhl, ^ternwarie, Kohlhof und Fricdhofgartnerei, sowie im
Nachbarortsverkehr, wclcher umfaßt: Heidelberg-Schlierbach (Wolfs-
bruunen) und Ziegclhauscn (Bärenbach, Petersthal, Stift Ncuburg, Stifts-
mühle): frankiert unfraukiert

1. Porto für Bricfe bis 250 Gramm ... 5 Pfg., 10 Pfg.

2. „ „ allc andercn Sendungen siehe unrer .4111—VIl, U—0.
 
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