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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1909 — Heidelberg, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.2490#0494
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416

bei Postaufträqen Lis 800 Mk. auf Verlangen der Absender durch Postbeamte ersolgen.
Jn diesem Falle ist ein besonderes Postauftragsformular zu verwenden.

Die Gebühr für die Aufnahme des Postprotestes richtet sich nach den Landes-
gesetzen und beträgt für das Großherzogtum Baden bei Wechseln bis 500 Mk. 1 Mark,
bei Wechseln über 500 Mk. 1 Mk. 50 Pfg. Außerdem für die Rücksendung des pro-
testierten Wechsels nebst Protesturkunde 30 Pfg. (im Orts- und Nachbarortsverkehr
25 Pfg.).

v. PoÜnachnahme n sind bis zu 800 Mark einschl. bei Briefen, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapieren und Paketen zulässig.

Nachnahmesendnngen müssen in der Aufschrift mit dem Vermerk „Nach-
nahme von . . . Mk. . . Pfg." (Marksumme in Zahlen und Buchstaben,
Pfennig-Summe nur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter
die deutliche Angabe des Namens und Wohnorts — in größeren Städten
auch dcr Wohnung — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmepaketen
müssen vorstehende Vermerke sowohl auf dem Pakete als auch auf der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auflieferer eine Be-
scheinigung crteilt.

Für Nachnahmesendungen kommen zur Erhebung:

1) Das Porto für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertangabe oder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pfg.

3) Die Gebühren für Uebermittelung dcs eingezogenen Betrages an dcn
Absender und zwar

bis5Mark.10 Pfg.

über 5 bis 100 Mark . . 20 „

„ 100 „ 200 „ . . 30 „

über 200 bis 400 Mark. . 40 Pfg.
„ 400 „ 600 „ . . 50 „

„ 600 „ 800 „ . . 60 „

Die Vorzeigegcbühr wird zugleich mit dem Porto erhoben und ist auch
dann zu entrichten, wenn die Sendung nicht eingelöst wird.

L. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wertangabe im in-
nern Verkehr Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn darf 250 Gramm
nicht übersteigen; nach den übrigen Landern ist das Gewicht nicht beschränkt.
Gebühr für Wertbriefe nach Dentschland und Oesterreich-Ungarn:

a. Porto bis 10 Mcilen (1. Zone) ... 20 Pfg.

über 10 „.40 Pfg.

b. Versicherungsgcbühr für je 300 Mark . . 5 Pfg.

mindestens jedoch.10 Pfg.

Die Taxe erhöht sich für unfrankierte Briefe mit Wertangabe inner-
halb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn um 10 Pfg. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahlen.
l?. Für Pakete ohne Wertangabe innerhalb Deutschlandsund nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pfg.

d. anf alle wcitere Eutfernungen.50 Pfg.

2) Bcim Gewicht übcr 5 Kilogramm:

>-r. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansätze unter 1,
d. für jedes weiterc Kilogramm oder Teil eines Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pfg., über 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Pfg.,
über 20—50 Meilcn (3. Zone) 20 Pfg., über 50—100 Meilen
(4. Zone) 30 Pfg., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pfg., über
150 Meilcn (6. Zone) 50 Pfg.

Für Spcrrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstchenden Sätze erhöht.
Für unsrankierte Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt cin Porto-
zuschlag von 10 Psennig hinzu.

O. Für Paekete mit Wcrtangabe inucrhalb Deutschlands und nach Oesterrcich-
Ungarn wird erhoben:

a. das unter l' bezeichnete Pakctporto,

b. die unter l^b bezeichnete Versicherungsgebnbr.
 
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