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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1909 — Heidelberg, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.2490#0549
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471

Tartf.

10 Pfenn

Karlstor

Friesenberg

Marktplatz

Ludwigsplatz

Theaterstraße

Märzgasse

Akademiestraße

Bismarckplatz

Hauptbahnhof

Römerstraße

Bunse'nstraße
Ladenburger Str.

ig-Strecken.
bis Ludwigsplatz
„ Theaterstraße
Märzgasse
„ Bismarckplatz
„ Hauptbahnhof
„ Ladenburger Str.
„ Römersträße
„ Bunsenstraße
„ Mönchbosplatz
„ Schlachthaus
„ Kronpriuzenstr.

„ Moltkestraße
„ Mönchhofplatz
„ Bunsenstraße
„ Ladenburger Str.

" „ k,

„ Grüner Hof

15 Pfennig-Strecken.

Karlstor

Fnesenberg

Marktplatz

Ludwigsplatz

Schlachthaus

Kronprmzenstraße

bis Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.

„ Ladenburger Str.
„ Mönchhofplatz
„ Moltkestraße
„ Grüner Hof
„ Kronprinzenstr.

„ Grüner Hof
»» »» „

20 Pfennig-Strecke.
Karlstor bis Grüner Hof.

A b o n n e m e n t s.

Es werden ausgegeben:

1. Jahreskarten, giltig für alle Strecken, zum Preise von Mk. 102.—

2. Monatskarten, „ „ „ Mk. 10.20

einschließlich Fahrkartensteuer.

Diese Karten sind nicht übertragbar und werden nur vom ersten eines jeden
Monats ab ausgestellt. Vergütung für Nichtbenutzung wird nicht getvährt.

Geht eine Karte verloren, so ist der Direktion hiervon unverzüglich Mitteilung
zu machen, und wird auf Wunsch dem Verlierer gegen eine Gebühr von 2Mk. für eine
Jahreskarte und 1 Mk. für eine Monatskarte ein Duplikat ausgestellt.

3. Zehnfahrten-Heftchen zum Preise von Mk. 1— und
Fünfzigfahrten-Heftchen „ „ „ Mk. 4.50.

Die Heftchen berechtigen zur Benutzung der Straßenbahnen und der Bergbahnen,
und zwar werden entwertet für eine Fahrt:

Von Kornmarkt—Schloß oder Schloß—Molkenkur . 2 Fahrscheine

Von der Molkeukur—Königstuhl.4 Fahrscheine

Von Königstuhl—Molkenkur.2 Fahrscheine

Von Molkenkur—Schloß oder Schloß—Kornmarkt . 1 Fahrschein.

Die Fahrscheine sind übertragbar und auch ohne Umschlag giltig.

Bemerkungen:

1. Ein Kind unter 4Jahren in Begleitung einer vollzahlenden Person rst frei, soferu
für dasselbe kein besonderer Platz beansprucht wird.

2. Für 2 Killder unter 4 Jahren in Begleitung einer vollzahlenden Person ist 1 Fahr-
schein zu lösen.

3. Handgepäck, für das kein vesonderer Platz besprucht wird und dessen Abmessungen
35 X 25 X 25 em nicht übcrschreiten, wird frei befördert. Für jedes andere Gepäck-
stück, welches zur Beförderung zugelassen ist, muß ein Fahrschein vou 10 Psg>
gelöst werden.

4. An den Haltestellen wird nur auf Wunsch gebalten.

5. Umsteigen ist nur an den Haltestellen .Hauptbahnhof und Bismarckplav in den
nächsten nicht vollbcsebten Wagen gestattet.
 
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