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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1909 — Heidelberg, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.2490#0625
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543

Zirschläge

sind für nachstehende Fahrten innerhalb der Stadtgrenze zu entrichten:

Hrrschgasse
Scheffelstraße
Albert-Ueberle-Straße
Kl. Gaisberg
Friedhof (Steigerweg)

20 Pfg.

Bei Hin- und Rückfahrt mit halb-
stündigemAufenthalt dieHälfte.von
Taxe und Zuschlag mehr.

nach dem Stadtteil Handschuhsheim bis zum
Gafthaus zum Rosengarten . 30 Pfg.

bis zum Bahnhof Handschuhsheims

„ zur Mühltalstraße > 70 Pfg.

„ „ Friedensstraße s

Für Nachtfahrten 23 Abs. 1 u.3 der Droschkenordg.) ist die doppelte Personen-
taxe zu entrichten, vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziff. III u. VI des Tarifs.

II. Zeitfahrten innerhalb der Stadt.

Eine Fahrt, die bis zu 20 Minuten beträgt, wird als einfache Stadtfahrt be-
trachtet — zu berechnen nach Ziffer I —, Fahrten über 20 Minpten gelten
als Zeitfahrten.

Bei allen Zeitfahrten ist die angefangene Viertelstunde voll zu vergüten.

3 und 4 Personen:

1 und 2 Personen:
r/s Stunde Mk. 1.20

2/4 Stunden „ 1.80

1 Stunde „ 2.40

jede weitere */4 Stunde „ —.60

'2 Stunde

3/4 Stunden
1 Stunde

jede weitere */4 Stunde

Mk. 1.60
„ 2.40
„ 3.20
„ -.80

III. Für Fahrten zu Theater, Konzerten, Bällen, Abendgesellschaften und
ähnlichen Veranstaltungen und Rückfahrt von solchen zahlen 1—4 Personen:

a) Hinfahrt j vor ll Ubr Mk. 1.50

b) Hinfahrt und Abholen nackts "

0) Abholen allein I ^E)ts „ 2.—

ä) Abholen allein von 11 Uhr nachts bis morgens 6 Uhr „ 3.—

Bei e ist eine Viertelstunde Wartezeit einbegriffen. Jede Viertelstunde darüber
hinaus kostet 60 Pfg.

IV. Für die einfache Fahrt zu den Friedhöfen am Steigcrweg und im Stadt-
teil Neuenheim zahlen:

1 und 2 Personen .... Mk. 1.20

3 und 4 Person-en .... Mk. 1.70

Für die Hin- und Rückfahrt bei '/nstündigem Aufenthalte zahlen :

1 und 2 Personcn .... Mk. 2.80

3 und 4 Pcrsonen .... Mk. 3.50

Für die einfache Fahrt nach dein Friedhofe in Handschuhsheim zahlen:

1 und 2 Personen .... M. l.70

3 und 4 Personen .... Mk. 2.30

Für die Hin- und Nückfahrt bei hsstündigem Aufenthalt zahlen:

1 und 2 Personen .... Mt. 3.—

3 und 4 Personen . . . . M. 3.50

V. Zur Besichtigung von Schlotzbeleuchtungen beträgt die
Droschkentare einschlietzlich der Abholuug uud Nückfahrt ohne Rücksicht auf
die Zahl der Pmffonen Mk. 8.—

Hat der Kuticher für eine vorausgegangene Fahrt eine Taxe von minde-
stens 8 Mark bezogen, und muh er im Anschlusz an diese Fahrt auf Verlan-
gen dcs Fahrgastes zur Schloffbeleuchtung fahren bezw. zur Besichtigung der-
sell>en anhalten, so ist eine Zusahtaxe von 4 Mark zu entrichten.
 
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