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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1909 — Heidelberg, 1910

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.3784#0530
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481

Tarif.

10 Pfenn

Karlstor

Friesenberg

Marktplatz

Ludwigsplatz

Theaterstraße

Märzgasse

Akademiestraße

Bismarckplatz

Hauptbahnhof

Römerstraße

Bunsenstraße
Ladenburger Str.

ig-Strecken.
bis Ludwigsplatz
„ Theaterstraße
Märzgasse
„ Bismarckplatz
„ Hauptbahnhos
„ Ladenburger Str.
„ Nömerstraße
„ Bunsenstraße
„ Mönchhofplatz
„ Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.

„ Moltkestraße
„ Mönchhofplatz
„ Bunsenstraße
„ Ladenburger Str.

,, „ kk

„ Grüner Hos

15 Pfennig-Strecken.

Karlstor



Friesenberg

Marktplatz

Ludwigsplatz

Schlachthaus

Kronprinzenstraße

bis Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.

„ Ladenburger Str.
„ Mönchhofplatz
„ Moltkestraße
„ Grnner Hof
„ Kronprinzenstr.

„ Grüner Hof

„ „ „

20 Pfennig-Strecke.
Karlstor bis Grüner Hof.

Abonnements.

Es werden ausgegeben:

1. Jahreskarten, giltig für alle Strecken, zum Preise von Mk. 102.—

2. Monatskarten, „ „ „ Mk. 10.20

einschließlich Fahrkartenstener.

Diese Karten sind nicht übertragbar und werden nur vom ersten eines jeden
Monats ab ausgestellt. Vergütung sür Nichtbenutzung wird nicht gewährt.

Geht eine Karte verloren, so ist der Direktion hiervon unverzüglich Mitteilung
zu machen, und wird auf Wnnsch dem Verlierer gegen eine Gebühr von 2Mk. für eine
Jahreskarte und 1 Mk. sür eine Monatskarte ein Duplikat ausgestellt.

3. Zehnfahrten-Heftchen zum Preise von Mk. 1.— und
Fünfzigfahrten-Heftchen „ „ „ Mk. 4.50.

Die Fahrscheins ans diesen Heftchen sind übertragbar und auch ohne Umschlag
giltig.

Bemerkungen:

1. Ein Kind unter 4 Jahren in Begleitung einer vollzahlenden Person ist frei, sofern
für dasselbe kein besonderer Platz beansprucht wird.

2. Für 2 Kinder unter 4 Jahren in Begleitung einer vollzahlenden Person ist 1 Fahr-
schein zu lösen.

3. Handgepäck, für das kein besonderer Platz besprucht wird und dessen Abmessungen
35 X 25 X 26 nicht überschreiten, wird frei besördert. Für jedes andere Gepäck-
stück, welches zur Beförderung zugelassen ist, muß ein Fahrschein für 10 Pfg.
gelöst werden.

4. An den Haltestellen wird nur auf Wunsch gehalten.

6. Umsteigen ist nur an den Haltestellen Hauptbahnhof und Bismarckplatz in den
nächsten nicht vollbesetzten Wagen gestattet.

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