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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1909 — Heidelberg, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.3784#0565
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514


für Erwach-sene über 15 Jahren ....

100.—


für Kinder von 6—15 Jahren ....

80.—


für Kinder unter 6 Jahren ....

60.—

16.

Ausschlagen des Sarges m-it gutem -Glanzperkal
samt entsprechendem Kissen:



für Erwachsene über 15 Jahren

20.—


für Kinder von 6—15 Jahren

12 —


für Kinder von- 2—6 Jahren ....

8 —


für Kinder unter 2 Jahren.

5 —

16. Matratze und Kissen von Atlas:



für Erwachsene über 15 Jahren

35.—


für Kinder von 6—15 Jahren ....

30 —


für Kinder von 2—6 Jahren ....

20.—


für Kinder unter 2 Jahren.

15.—

17. Matratze und Kissen von gutem Glanzperkal:



für Erwachsene über 15 Jahren

15.—


für Kinder von 6—15 Jahren ....

10.—


für Kinder von 2—6 Jahren ....

7.—


für Kinder unter 2 Jahren.

5.—

18.

Ein K-issen von Atlas für alle 'AItersstufen

10.—

19.

Ein Kissen von Glanzperkal für alle Altersstufen .

2 —

20.

Ein Sterbemantel von Atlas:



für -Erwachsene über 15 Jahren

25.—


für Kinder von 6—15 Jahren ....

20.—


für Kinder von 2—6 Jahren ....

15.—


für Kinder unter 2 Jahren.

10.—

21.

Ein Sterbemantel von gutem Glanzperkal:



für Erwachsene über 15 Jahren

8.—


für Kinder von 6—15 Jahren ....

6.—


für Kinder von 2—6 Jahren ....

4.—


für Kinder unter 2 Jahren.

3.—

22.

Ein Sterbemantel von Glanzperkal geringerer Qualität:


für Erwachsene über 15 Jahren

4 —


für Kinder von 6—15 Jahren ....

3.—


für Kinder von 2—6 Jahren ....

2.20


für Kinder unter 2 Jahren.

1.50

23.

Eine Ueberkiste:



für Erwachfene.

18.—


für Kinder von 6—15 Jahren ....

14.—


für Kinder von 1-—6 Jahren ....

8.50


für Kinder unter 1 Jahr.

6.—

24. Jeder weitere Trauerwagen

in I. Klasse ll. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6 Mk. 5 Mk. 4 Mk. 3 Mk.

25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde
in I. Klasse in II. Klasse
12 Mk. 10 Mk.

in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.

26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankenhaüses im Transportwagen:

Lei Tag in I. Klasse .... Mk. 8.—
in allen übrigen Klassen . . . Mk. 6.—

Geschehen die lleberführungen bei Nacht im Sonrmer von abends 10
Uhr bis morgens 5 Uhr, im Winter von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uh-r —
so wsriden d-iese Taxen- verdoppelt; für UebMführungen aus Häüsern auster«
halb der Stadt — Grenze nach- Lem Droschkentarif — wird die Taxe für den
einzelnen Fall von der Friedhof-Kommission festgesetzt.
 
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