498
Tarlf.
10 Pfennig-Strecken.
Karlstor
Friesenberg
Marktplatz
Ludwigsplatz
Theaterstraße
Märzgasse
Akaderniestraße
Bismarckplatz
Hauptbahnhof
Nömerstraße
Bunsenstraße
Ladenburger Str.
bis Ludwigsplatz
„ Theaterstraße
„ Märzgasse
„ Bismarckplatz
„ Hauptbahnhof
„ Ladenburger Str.
„ Römersträße
„ Bunsenstraße
„ Mönchhofplatz
„ Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.
„ Moltkestraße
„ Mönchhofplatz
„ Bunsenstraße
„ Ladenburger Str.
,, „
„ Grüner Hof
15 Pfennig-Strecken.
Karlstor
Friesenberg
Marktplatz
Ludwigsplatz
Schlachthaus
.
Kronprmzenstraße
bis Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.
„ Ladenburger Str.
„ Mönchhofplatz
„ Moltkestraße
„ Grüner Hof
„ Kronprinzenstr.
„ Grüner Hof
^ „
20 Pfennig-Strecke.
Karlstor bis Grüner Hof.
Kornmarkt —Jägerhaus oder zurück. . . . l
Jägerhaus — Bahnhof Schlierbach oder zurück / ^ ^'6.
Kornmarkt — Bahnhof Schlierbach oder zurück . 15 Pfg.
Außerdem berechtigt je ein Fahrschein aus den Mk. 1.— oder Mk. 4.50-Heftchen zum
Befahren der ganzen Strecke.
Abonnements.
Es werden ausgegeben:
1. Jahreskarten, giltig für alle Strecken, zum Preise von Mk. 102.—
2. Monatskarten, „ „ „ Mk. 10.20
einschließlich Fahrkartensteuer.
Diese Karten sind nicht übertragbar und werden nur vom ersten eines jeden
Monats ab ausgestellt. Vergütung für Nichtbenutzung wird nicht gewährt.
Geht eine Karte verloren, so ist der Direktion hiervon unverzüglich Mitteilung
zu machen, und wird auf Wunsch dem Verlierer gegen eine Gebühr von 2Mk. für eine
Jahreskarte und 1 Mk. für eine Monatskarte ein Duplikat ausgestellt.
3. Zehnfahrten-Heftchen zum Preise von Mk. 1.— und
Fünfzigfahrten-Heftchen „ „ „ Mk. 4.50.
Die Fahrscheine aus diesen Heftcheu siud übertragbar und auch ohne Umschlag
giltig.
B e ur e r k u n g e n:
1. Ein Kind uuter 4 Jahrcn iu Begleitung einer vollzahlenden Person ist frei, soferu
für dasselbe kein besonderer Platz beausprucht wird.
2. Für 2 .Kiuder unter 4 Jahren in Begleituug eiuer vollzahleuden Person ist 1 Fahr-
scheiu zu löseu.
3. Haudgeväck, sür das keiu besouderer Platz besprucht wird uud dessen Abmcssuugen
35 X 25 X 25 < rv uicht überschreiteu, wird frei befördert. Für jedes andere Gepäck-
stück, lvclcbes zur Beförderuug zugelasseu ist, muß ein Fahrscheiu für 10 Pfg.
gelöst werdeu.
4. Au dcu HaUestcllcu ruird ulir auf Wuusch gcbalteu.
5. U luiteigcu ist uur au dell .<?ai:esteUell Hauplbabuboi uud Bismarckplatz in den
llächsteu uichl uollbeuuicu chstaaeu gcstanel.
Tarlf.
10 Pfennig-Strecken.
Karlstor
Friesenberg
Marktplatz
Ludwigsplatz
Theaterstraße
Märzgasse
Akaderniestraße
Bismarckplatz
Hauptbahnhof
Nömerstraße
Bunsenstraße
Ladenburger Str.
bis Ludwigsplatz
„ Theaterstraße
„ Märzgasse
„ Bismarckplatz
„ Hauptbahnhof
„ Ladenburger Str.
„ Römersträße
„ Bunsenstraße
„ Mönchhofplatz
„ Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.
„ Moltkestraße
„ Mönchhofplatz
„ Bunsenstraße
„ Ladenburger Str.
,, „
„ Grüner Hof
15 Pfennig-Strecken.
Karlstor
Friesenberg
Marktplatz
Ludwigsplatz
Schlachthaus
.
Kronprmzenstraße
bis Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.
„ Ladenburger Str.
„ Mönchhofplatz
„ Moltkestraße
„ Grüner Hof
„ Kronprinzenstr.
„ Grüner Hof
^ „
20 Pfennig-Strecke.
Karlstor bis Grüner Hof.
Kornmarkt —Jägerhaus oder zurück. . . . l
Jägerhaus — Bahnhof Schlierbach oder zurück / ^ ^'6.
Kornmarkt — Bahnhof Schlierbach oder zurück . 15 Pfg.
Außerdem berechtigt je ein Fahrschein aus den Mk. 1.— oder Mk. 4.50-Heftchen zum
Befahren der ganzen Strecke.
Abonnements.
Es werden ausgegeben:
1. Jahreskarten, giltig für alle Strecken, zum Preise von Mk. 102.—
2. Monatskarten, „ „ „ Mk. 10.20
einschließlich Fahrkartensteuer.
Diese Karten sind nicht übertragbar und werden nur vom ersten eines jeden
Monats ab ausgestellt. Vergütung für Nichtbenutzung wird nicht gewährt.
Geht eine Karte verloren, so ist der Direktion hiervon unverzüglich Mitteilung
zu machen, und wird auf Wunsch dem Verlierer gegen eine Gebühr von 2Mk. für eine
Jahreskarte und 1 Mk. für eine Monatskarte ein Duplikat ausgestellt.
3. Zehnfahrten-Heftchen zum Preise von Mk. 1.— und
Fünfzigfahrten-Heftchen „ „ „ Mk. 4.50.
Die Fahrscheine aus diesen Heftcheu siud übertragbar und auch ohne Umschlag
giltig.
B e ur e r k u n g e n:
1. Ein Kind uuter 4 Jahrcn iu Begleitung einer vollzahlenden Person ist frei, soferu
für dasselbe kein besonderer Platz beausprucht wird.
2. Für 2 .Kiuder unter 4 Jahren in Begleituug eiuer vollzahleuden Person ist 1 Fahr-
scheiu zu löseu.
3. Haudgeväck, sür das keiu besouderer Platz besprucht wird uud dessen Abmcssuugen
35 X 25 X 25 < rv uicht überschreiteu, wird frei befördert. Für jedes andere Gepäck-
stück, lvclcbes zur Beförderuug zugelasseu ist, muß ein Fahrscheiu für 10 Pfg.
gelöst werdeu.
4. Au dcu HaUestcllcu ruird ulir auf Wuusch gcbalteu.
5. U luiteigcu ist uur au dell .<?ai:esteUell Hauplbabuboi uud Bismarckplatz in den
llächsteu uichl uollbeuuicu chstaaeu gcstanel.