500
1 Kind unter 4 Jahren, sofern es in Begleitung einer vollzahlenden Person ist
und keinen besonderen Platz in Anspruch nimmt, hat freie Fahrt. Für jedes weitere
Kind unter 4 Jahren ifl der Kinderfahrpreis zu entrichten.
Handgepäck bis zu 15 kg wird frei befördert, wenn für dasselbe kein besonderer
Platz beansprucht wird.
Für anderes Gepäck wird berechnet: Von Station zu Station für jedes 1 Pfg.
Mindestpreis jedoch 10 Pfg.
Das Mitnehmen größerer Hunde bei Benutzung der Bergbahn ist nur gegen Ent-
richtung einer Taxe von 10 Pfg. für jede Strecke zwischen zwei Stationen geflattet.
Schoßhunde werden dagegen frei befördert.
Als Schoßhunde gelten Zwerghündchen aller Rassen und junge Hunde, die die
Größe eines Zwerghündchens noch nicht überschritten haben. Jn Streitfällen ent-
scheidet das Gewicht. Wie schwer ein Hund sein darf, um noch als Schoßhund zu
gelten, ist von der Direktion festgesetzt und schriftlich an allen 4 Kassen der Bergbahn
zur Einsicht niedergelegt. Das Wiegen der Hunde geschieht an der Kornmarkt- oder
Molkenknrstation.
Den Abonnementskarten-Jnhabern, welche Hunde mit sich führen, wird eine Er-
mäßigung vorstehender Preise in der Richtung gewährt, daß für einen Hund von
Statwn zu Station eine Nummer auf der betr. Karte durchlocht wird.
III. Königstuhlturm-Aufzug.
Jm Frühjahr 1911 wird der elektrische Personenaufzug auf dem Königstuhlturm
dem Betrieb übergeben.
Fahrgelegenheit nach Bedarf wäbrend der Dauer des Bergbahnbetriebes.
Fahrprei'se sür die einfache Fahrt 10 für die Hin- und Nückfahrt 15 <H.
Tinie Heidelberg—Wiesloch.
Eigentümerin: Stadtgemeinde Heidelberg.
Betriebspächterin: Heidelberger Straßen- und Bergbahn Akt.-Ges.
Fahrplan.
Heidelberg-Rohrbach und zurück. Jm allgemeinen viertelstündlicher Verkehr.
Heidelberg - Leimen und zurück. Jm allgemeinen halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg-Nußloch und zurück. Jm allgemeinen stündlicher Verkehr.
Heidelberg - Wiesloch und zurück. Jm allgemeinen stündlicher Verkehr.
Jm Uebrigen wird der Betrieb an jedem einzelnen Sonn- und Festtag dem
Bedürfnis angepaßt.
Tarif.
Von be
zw. nach
für
eine
Fahrt
ö
! für Zeitkarten
einschl.
! Fahrkartensteuer
giltig
1 Monat:> Pkonat
für
Schüler-
karten
! für
Arbeiter-
karten
!Fnr Gepäck,
! welches in
i seinen
Äbmessungen
30 X 30X30
! Centimeter
! ü b e r st e i g t
Pfg.
Heidelberq
Nohrbach
10
6.20 !
15.40
3.-
! —.60
20
Hauptbahnhof
Friedrichslraße
Kirchheim
15 ^
8.20
21.60 i
4 —
—.90
20
Leimen
20 I
8.20 !
21.60!
4.—
—.90
20
Nußloch
30 !
10.20
24.60
5.—
1.20
30
sf
Wiesloch
40
12.40
30.60
6 —
1.50
40
Nohrbach
Kirchheim
10
6.20 ;
15.40
3.—
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20
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Leimen
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6.20
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3.—
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20
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—.90
20
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10
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3.—
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8.20
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—.90
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20
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6.-
1.50
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1 Kind unter 4 Jahren, sofern es in Begleitung einer vollzahlenden Person ist
und keinen besonderen Platz in Anspruch nimmt, hat freie Fahrt. Für jedes weitere
Kind unter 4 Jahren ifl der Kinderfahrpreis zu entrichten.
Handgepäck bis zu 15 kg wird frei befördert, wenn für dasselbe kein besonderer
Platz beansprucht wird.
Für anderes Gepäck wird berechnet: Von Station zu Station für jedes 1 Pfg.
Mindestpreis jedoch 10 Pfg.
Das Mitnehmen größerer Hunde bei Benutzung der Bergbahn ist nur gegen Ent-
richtung einer Taxe von 10 Pfg. für jede Strecke zwischen zwei Stationen geflattet.
Schoßhunde werden dagegen frei befördert.
Als Schoßhunde gelten Zwerghündchen aller Rassen und junge Hunde, die die
Größe eines Zwerghündchens noch nicht überschritten haben. Jn Streitfällen ent-
scheidet das Gewicht. Wie schwer ein Hund sein darf, um noch als Schoßhund zu
gelten, ist von der Direktion festgesetzt und schriftlich an allen 4 Kassen der Bergbahn
zur Einsicht niedergelegt. Das Wiegen der Hunde geschieht an der Kornmarkt- oder
Molkenknrstation.
Den Abonnementskarten-Jnhabern, welche Hunde mit sich führen, wird eine Er-
mäßigung vorstehender Preise in der Richtung gewährt, daß für einen Hund von
Statwn zu Station eine Nummer auf der betr. Karte durchlocht wird.
III. Königstuhlturm-Aufzug.
Jm Frühjahr 1911 wird der elektrische Personenaufzug auf dem Königstuhlturm
dem Betrieb übergeben.
Fahrgelegenheit nach Bedarf wäbrend der Dauer des Bergbahnbetriebes.
Fahrprei'se sür die einfache Fahrt 10 für die Hin- und Nückfahrt 15 <H.
Tinie Heidelberg—Wiesloch.
Eigentümerin: Stadtgemeinde Heidelberg.
Betriebspächterin: Heidelberger Straßen- und Bergbahn Akt.-Ges.
Fahrplan.
Heidelberg-Rohrbach und zurück. Jm allgemeinen viertelstündlicher Verkehr.
Heidelberg - Leimen und zurück. Jm allgemeinen halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg-Nußloch und zurück. Jm allgemeinen stündlicher Verkehr.
Heidelberg - Wiesloch und zurück. Jm allgemeinen stündlicher Verkehr.
Jm Uebrigen wird der Betrieb an jedem einzelnen Sonn- und Festtag dem
Bedürfnis angepaßt.
Tarif.
Von be
zw. nach
für
eine
Fahrt
ö
! für Zeitkarten
einschl.
! Fahrkartensteuer
giltig
1 Monat:> Pkonat
für
Schüler-
karten
! für
Arbeiter-
karten
!Fnr Gepäck,
! welches in
i seinen
Äbmessungen
30 X 30X30
! Centimeter
! ü b e r st e i g t
Pfg.
Heidelberq
Nohrbach
10
6.20 !
15.40
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Friedrichslraße
Kirchheim
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20
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Nußloch
10
6.20
15.40
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—.60
20
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10.20
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12.40
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1.50
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