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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1912 — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.2492#0509
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448

Ecke der Berg- und Gabslsbergerstraße
Wolfsbrunnen
Bahnhofgebäude Schlierbach
Speierershof
Kohlhof-Hotel

Bei den nachverzeichneten Jnhabern amtlicher Verkaufsstellen und bei denOrts- und
Landbriefträgern können Postwertzeichen in kleineren Mengen bezogen werden:

Kohlhof (Altes Gasthaus)
Sternwarte
Königstnhl
Molkenkur

Kaufmann Gustav Hurrle, Römerstr. 82
„ Fritz Buchenau, Bahnhofstr. 47

„ Heinrich Sippel, Plöck 79

„ Ferd. Nollert, Bergh. Str. 81 a
„ Fnedr. Daub, Eppelh. Str. 30
Filiale Buchenan (Fr. Ketterer), Bcrg-
heimer Straße 133

Firma Held L Sandmann, Bergh. Str. 27
Kaufmann Joh. Mmrich, Güterbahnhof 15

„ Oskar Achenbach, Henmarkt 2

„ R. Mutschler, Hauptstr. 198

Klara Bauer, Brückenstraße 4
Kaufmann Karl Jung, Jngrimstr. 36
Bertha Autenrieth Wtw., Landhausstr. 16
Kauftnann Jakob Fehringer, Rohrb. Str.82

Die Bestellung im Orte beginnt:

a) an Wochcntagen: fnr Briefe im Sommer und Winter um 7 und lOftl
vormittags und Mft und 6"ft nachmittags;

für Postanweisungen und Geldbriefe: nur an Wochentagen: im Sommer 7 Uhr
vormittags und 8 Uhr uachmittags, im Winter 7^ Uhr voriii. und 3 Uhr nachm.;

für Pakete: nur au Wochentagen: im Sommer und Winter 8 Uhr vormittags und
4 Uhr nachmittags.

b) an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen: fnr Briefe im Sommer
und Winter 7 Uhr vormittags;

für Postanweisungen, Geldbriefe und für Pakete: fällt ein Feiertag auf einen
Sonnabend oder einen Montag, so wird an dem Feiertag oder an dem nachfolgen-
den bezw. voraufgehenden Sonntage eine Vormittagsbestellung wie an Wochentagen
ausgesührt.

DicAbfertigung derLaudbriefträger findet statt: 1. an Werktagen: im Sommer
um 7 Uhr vormittags und 4 Uhr nachmittags; im Winter um 7 Uhr vormittags und
3 Uhr nachmittags; 2. an Sonn- und Feiertagcn: 7 Uhr vormittags im Sommer;
7 Uhr vormittags im Winter.

An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen nnd am Tage Allerheiligen findet
die Vorzeigung von Postausträgen und die Bestellung von Briefen mit Zustellungs-
urkunden allgemein nicht statt. Gleichwohl erfolgt die Vestellung letzterer, wenn dics
vom Absender besonders verlangt worden ist.

Die Bestellung von Paketen nach dem Landbestellbezirke findet an Sonn- u. Feier-
tagen nicht statt. Am Charfreitage, Bußtage, Himmelfahrlstage, Fronleichnamstage,
am ersten Oster-, Pfingst- und Weihnachtstage rnht die Bestellung nach dem Landbestell-
bezirke gänzlich.

Attszug aus dem Posttarif.

.4. Tarrf für gewöhnliche Briefe, Kartenbriefe, Poftkarten, Drnck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Einschreibsendungen.

(Orts- uud Nachbarortsverkehr siehs unter ll.)

I. Gewöhnliche Briefe:

a) Nach Orten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn einschl. Bosnien-Herzego-
wina u. Liechtenstein, Luxemburg, sowie nach den deutschen Schutzgebieten

Porto bis zu 20 Gramm einschließlich ....
Porto über 20 bis 250 Gramm einschließlich .
b) nach den Ländern des Weltpostvereius und des
Vereins-Auslandes Porto f. die ersten LOGramm

für je weitere 20 Gramm.-

e) Briefe nach den Vereinigten Staatsn von Amerika,
die aus dem direkten Wege, ohne Vermittelung
fremder Länder befördert werden sollen, für jede

20 Gramm.

II. Kartenbriefe.

bei Verwendung nach Ländern des Weltpostvereins

frankiert:

unfrankiert

10 Pf.

20 Pf.

20 Pf.

30 Pf.

20 Pf.

40 Pf.

10 Pf.

20 Ps.

10 Pf.


10 Pf.


20 Pf.
 
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