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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1912 — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.2492#0511
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450

Jst die Zahlung des Geldbetrages oder die Annahme des Wechsels verweigert
worden, so wird die Rncksendung des Auftrags und die Weitersendung desselben au
eineu anderen Empfänger oder au eine zur Aufnahme des Wechselprotestes befugte
Persou ohne neuen Gebührcuansatz bewirkt. Die Aufnahme des Wechselprotestes kann
bei Postaufträgen bis 800 Mk. auf Verlangen der Absender durch Postbeamte erfolgen.
Jn diesem Falle ist ein besonderes Postauftragsformular zu berwenden.

Die Gebühr für die Aufnahme des Postprotestes richtet sich nach den Landes-
gesetzen und beträgt für das Großherzogtum Baden bei Wechseln bis 500 Mk. 1 Mark,
bei Wechselu über 500 Mk. 1 Mk. 60 Pf. Außerdem für die Rücksendung des pro-
testierten Wechsels nebst Protesturkunde 30Pf. (im Orts-u. Nachbarortsverkehr25Pf.).
v. Postuach nahme n sind bis zu 800 Mark einschl. bei Briefen, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapieren und Paketen zulässig.

Olachnahmesendungen müssen in der Aufschrift mit dem Bermerk „Nach-
uahme von . . . Mk. . . Pf." (Marksumme in Zahlen und Buchstaben,
Pfennig-Summe nur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter
die deutliche Angabe des Namens und Wohnorts — in größeren Städten
auch der Wohnung — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmepaketen
müssen vorstehende Vermerke sowohl aus dem Pakete als auch auf der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auflieferer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Nachnahmesendungen kommeu zur Erhebung:

1) Das Porto für gleichar'tige Senduugen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertangabe oder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pf.

3) Die Gebühren für Uebermittelung des eingezogenen Betrages an den
Absender und Postanweisungsgebühr siehe unter U.

Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit dem Porto erhoben und ist auch
dann zu entrichten, wenn die Sendung nicht eingelöst wird.

L. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wcrtangabe im iu-
nern Verkehr Deutschlands und nach Ocsterweich-Uugarn darf 250 Gramm
uicht übersteigen; nach den übrigen Länderu ist das Gewicht nicht beschränkt.
Gebühr für Wertbriefe nach Deutschland und Oesterreich-llngarn:

a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) ... 20 Pf.

über 10 ..40 „

b. Versicherungsgebühr für je 300 Mark . . 5 „

mindestens jedoch.10 „

Die Taxe erhöht sich für unfraukierte Briefe mit Wertangabe inuer-
halb Deutschlauds und nach Oesterreich-Ungarn um 10 Pf. für deu Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahlen.

k. Für Pakete ohne Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

a. bis 10 Meileu (1. Zone).25 Pf.

b. auf alle weitere Entfernungen.50 „

2) Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansätze unter 1,

b. für jedes weitere Kilogramm oder Teil eines Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pf., über 10-20 Meilen (2. Zone) 10 Pf.,
über 20—50 Meileu (3. Zoue) 20 Pfg., über 50—100 Meilen
(4. Zoue) 30 Pf., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pf., über
150 Meileu (6. Zone) 50 Pf.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Sätze erhöht.
Für unfrankierte Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfennig hinzu.

E. Für Packete mit Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn wird erhoben:

a, das uuter U bezeichnete Paketporto,

b. die unter Lb bezeichnete Versicherungsgebühr.
 
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