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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1912 — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.2492#0694
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635

Fächer, auf die sich der Untcrricht an der kaufmännischen Fortbildungsschule
erstreckt, entbunden werden.

8 2. Der Unterricht mr der kerufrnännischen Fortbildungsschule umfastt:

Deutsch (d. h. Handelsluude, Handelskorrespondenz, Kontorarbeiten,
Handels- und Wechsclrecht, Volkswirtschaftslehre), Rechnen, Buchführuug,
Handelsgeographic, Stenographie; serner uach Bedürsuis (fakultativ) frenrde
Sprack)en.

§ 3. Die Erteilung Les Unterrichts erfolgt in drei Jahreskursen. Jn
jedem derselbeu werden wöchentlich sechs obligatorische Stunden gegeben.

Der fakultative fremdsprachliche Unterricht umfatzt in jedem Llurse zwei
Stunden in der Woche.

8 4. Die Schule wird durch einen vom Stadtrat ernannten Aufsichtsrar
vou nenn Mitgliederu geleitet. Von diesen find zwei aus der Haudelskam-
mer, zwci aus dem Vorstand des kaufmännischen Vereins und zwei aus dew
Kaufmanuschaft zu ernennen. Autzerdem ist der jeweilige Vorstand der kauf-
männischen Fortbildungsschule IRitglicd des Aufsichtsrats. Dcr Stadtrat er-
neunt den Varsitzenden und defsen Stellvertreter.

8 5. Den Vorstand fowie die Lehrer der kaufmännischen Fortbildungs-
schule ernennt nach Anhörung des Anfsichtsrats der Stadtrat, welcher dazu
«weils noch die Genehmigung des Großh. Landesgewerbeamts einholen wird.

8 6. Die Stadtgemeinde stellt die für die Schule nötigcn Näume sowie
deren Heizung, Beleuchtung und Vedienung, uud deckt eine elwaige Unzuläng-
lichkeit der cigenen Mittel der Schule durch Nufnahme des entsprechenden Be-
trags in den städtischen Voranschlag. Alle Ausgaben der Schule werden aus
dcr Stadtkasse bestrittcn, wclcher auch die Schulgelder, fowie ettvaige Beiträge
anderer .Kasscn und Stiftungen, insbesondere die Zuschüsse der Staatstasfe,
zuflictzcn.

8 7. Für jcdcn Schüler ist ein jährliches Schnlgeld von 24 Mark zu ent-
richten. Dasselbe ist am Anfang eines jeden Trimesterö zum. Voraus und
zwar durch den Prinzipal zn bezahlen, welckem die etivaige Verrechnung mit
dem Scküler, lx'ziv. dessen Vertretung überlassen bleibt.

8 3. Alle Schüler der laufmännisckien Fortbildungsfchulc haben die
>Lchulordnung solvie den Stundenplan pünktlich zu bcachten.

Sckmlordnung nnd Sinndenplan werden vom Aufsichtsrat festgestellt,
welchcr dazu noch dtc Gcnehm'gung des Großh. Landosgewerbeamts einholt.

8 9. Die Prinzipale find verpflichtet, ihren Lehrlingen, bezw. Gehilfen
dic Peit zn gelvährcn, welckie diefelben nach dem für ihren Iahresturs gülti-
gen Stnndenplan nir den Besuch der lanfmännifchen Fortbildnngsschnle nötig
haben, sie ferner binnen einer Wochc nach dein Eintritt in das Gefchäft dem
Schnlvorstand anznmelden nnd sie wnbreud der Dauer der Beschästigung
znm Schnlbesuche anznhalten. Lebtcrivähnte Verpflichtung liegt anch den
Eltern und Vvrmündern vvn Lelwlingen und Kehilfen, welckw znm Befnckie
der kanfmännischen Fortbildiliigsschnle verpflicktet sind, dann ob, wcnn solche,
des Bwschästignngsverhältnisses nngeachtei, tatsächlicki nvch der Familienge-
rvalt unterworfen, insbesondere dem Haushalte der Eltern angehörig find.

8 40. Fnwüderlmndlungen gegen dieses Statut seitens der Prinzipale,
Eltern nnd Vormnnder fowie feiienS der Scküler werdcn nach Matzgabe der
bcstehendcn Gefchesbcstimmungcn (8 Ziff. 4 dcr Gewcrbcordnung, 8 2
dcs GefeheS vom 15. Augnft 1898) geahndet.

8 11. Dicses Ortsstatnt tritt mit dcm 1. April 1900 in Wirksamkcit.

Durch Beschlntz des BürgerauSichnsscs vom 31. Marz 1905 und mit Geneh-
migung Grotzh. lNinistcrinms deS Jnucrn bezw. Großh. UnterrichlsministcrinmS
wnrde obiges Ortsstatnl crgänzt, wie folgt:

Das Ortsstalnt vvm 22. Jannar 1!>l>0, die kaufmämrifche Fortlbildnngs-
schule (städiifche HandelSfckmle) beireffend, wickd anf die in hiefiger Stadt
im HandelH'ewerw' bescbäfligten Gehilfen nnd Lehrlinge wcMickien Ge-
fchlecbrs, folange sie nickn Vrs 18. Lcbcnssahr zurückgclcgt habcn, mit Wirkun>g
von Ostern 1905 an, auf welchen Zeitpunkt zunächst dcr nntcrfte Iahresknrs
ßnr Einrichlung gelangr, währcnd dic zwer oilieren Kurfe auf Oftern 1906
und anf Lstern 1907 eingerichtet lverden, rn-ir der MasMlbc ausgedebnt,
 
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