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1 Kind unter 4 Jahren, sofern es in Begleitung eincr vollzahlenden Person ist
und keinen besonderen Platz in Auspruch nimmt, hat freie Fahrt. Fiir jedes weitere
Kind unter 4 Jahren ist der Kinderfahrpreis zu entrichten.
Handgepäck bis zu 15 llz wird frei befördert, wenn für dasselbe kein besonderer
Platz beansprucht wird.
Für anderes Gepäck wird berechnet: Von Station zu Station für jedes llg 1 Pfg.
Mindestpreis jedoch 10 Pfg.
Das Mitnehmen größerer Hunde bei Benutzuug der Bergbahn ist nur gegen Ent-
richtung einer Taxe von 10 Pfg. für jede Strecke zwischen zwei Stationen gestattet.
Schoßhunde werden dagegen frei befördert.
Als Schoßhunde gelten Zwerghündchen aller Nassen und junge Hunds, die die
Größe eines Zwerghündchens noch nicht überschritten haben. Jn Streitfällen ent-
scheidet das Gewicht. Wie schwer ein Hund sein darf, um noch als Schoßhund zu
gelten, ist vou der Direktion festgesetzt und schristlich an allen 4 Kassen der Bergbahn
zur Einsicht niedergelegt. Das Wiegen der Hnnde geschieht an der Kornmarkt-,
Molkenkur- und Königstuhlstation.
Den Abonnementskarten-Jnhabern, welche Hunde mit sich führen, wird eine Er-
mäßigung vorstehender Preise in der Richtnng gewährt, daß für einen Hund von
Station zu Station eine Nummer auf der betr. Karte durchlocht wird.
III. Königstuhlturm-Aufzug.
Der Aufzug ist vom 1. April bis 31. Oktober in Betrieb.
Fahrgelegenheit im allgemeinen wäbrend der Dauer des Bergbahnbetriebes nach
Bedarf.
Fahrpreise für die einfache Fahrt 10 für die Hin- und Rückfahrt 15 -Z.
Lmie Heidelberg—Wiesloch.
Eigentümerin: Stadtgemeinde Heidelberg.
Betriebspachterin: Heidelberger Straßen- und Bergbahn Akt.-Ges.
Fahrplan.
Heidelberg-Rohrbach und zurück. Jm allgemeinen viertelstündlicher Verkehr.
Heidelberg - Kirchhei m und zur ü ck. „ halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg - Leimen und zurück. „ halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg - Nußloch und zurück. „ stündlicher Verkehr.
Heidelberg - Wiesloch nnd zurück. „ stündlicher Verkehr.
Jm Uebrigen wird der Betrieb an jedem einzelnen Sonn- und Festtag dem
Bedürfnis angepaßt.
Tarif.
Von be
zw. nach
für
eine
Fahrt
fürZeitkarten
einschl.
! FahrkarLensteuer
giltig
N Monat!S Monat
für
Schüler-
karten
für
Arbeiter-!
karten
Für Gepäck,
welches in
seinen
Abmessungen
30 X so xso
Csntimeter
üb erstsigt
Pfü-
Heidelberg
Rohrbach
10
6.20
15.40
3.—
—.60
20
.onuptbahnhos
F> iedrichstraßs
Kirchheim
15
8.20
21.60
4.—
—.90
20
Leimen
20
8.20
21.60
4.—
-.90
20
Nußloch
30
10.20
24.60
5.—
1.20
30
Wiesloch
40
! 12.40
30.60
6.—
1.50
40
Rohrbach
Kirchheim
10
i 6.20
15.40
3.—
-.60
20
Eoethestrnßs
Leimeu
10
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3.—
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Nußloch
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1 Kind unter 4 Jahren, sofern es in Begleitung eincr vollzahlenden Person ist
und keinen besonderen Platz in Auspruch nimmt, hat freie Fahrt. Fiir jedes weitere
Kind unter 4 Jahren ist der Kinderfahrpreis zu entrichten.
Handgepäck bis zu 15 llz wird frei befördert, wenn für dasselbe kein besonderer
Platz beansprucht wird.
Für anderes Gepäck wird berechnet: Von Station zu Station für jedes llg 1 Pfg.
Mindestpreis jedoch 10 Pfg.
Das Mitnehmen größerer Hunde bei Benutzuug der Bergbahn ist nur gegen Ent-
richtung einer Taxe von 10 Pfg. für jede Strecke zwischen zwei Stationen gestattet.
Schoßhunde werden dagegen frei befördert.
Als Schoßhunde gelten Zwerghündchen aller Nassen und junge Hunds, die die
Größe eines Zwerghündchens noch nicht überschritten haben. Jn Streitfällen ent-
scheidet das Gewicht. Wie schwer ein Hund sein darf, um noch als Schoßhund zu
gelten, ist vou der Direktion festgesetzt und schristlich an allen 4 Kassen der Bergbahn
zur Einsicht niedergelegt. Das Wiegen der Hnnde geschieht an der Kornmarkt-,
Molkenkur- und Königstuhlstation.
Den Abonnementskarten-Jnhabern, welche Hunde mit sich führen, wird eine Er-
mäßigung vorstehender Preise in der Richtnng gewährt, daß für einen Hund von
Station zu Station eine Nummer auf der betr. Karte durchlocht wird.
III. Königstuhlturm-Aufzug.
Der Aufzug ist vom 1. April bis 31. Oktober in Betrieb.
Fahrgelegenheit im allgemeinen wäbrend der Dauer des Bergbahnbetriebes nach
Bedarf.
Fahrpreise für die einfache Fahrt 10 für die Hin- und Rückfahrt 15 -Z.
Lmie Heidelberg—Wiesloch.
Eigentümerin: Stadtgemeinde Heidelberg.
Betriebspachterin: Heidelberger Straßen- und Bergbahn Akt.-Ges.
Fahrplan.
Heidelberg-Rohrbach und zurück. Jm allgemeinen viertelstündlicher Verkehr.
Heidelberg - Kirchhei m und zur ü ck. „ halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg - Leimen und zurück. „ halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg - Nußloch und zurück. „ stündlicher Verkehr.
Heidelberg - Wiesloch nnd zurück. „ stündlicher Verkehr.
Jm Uebrigen wird der Betrieb an jedem einzelnen Sonn- und Festtag dem
Bedürfnis angepaßt.
Tarif.
Von be
zw. nach
für
eine
Fahrt
fürZeitkarten
einschl.
! FahrkarLensteuer
giltig
N Monat!S Monat
für
Schüler-
karten
für
Arbeiter-!
karten
Für Gepäck,
welches in
seinen
Abmessungen
30 X so xso
Csntimeter
üb erstsigt
Pfü-
Heidelberg
Rohrbach
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Nußloch
10 !
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35
! 12.40
30.60
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