b81
8. die Obcre Faule Pclzgasie nur von der SäzloWratze auö.
6. die Schncidmühlstrahe nur ^on der Beraheimerstrasie auS,
nebst den ^uiahrtsstrasien zu benützen.
ls 88. Anfahren zum Theatcr. zu Ballen und Konzcrten
u. s. w.
Das Anfahren zum Theater har im Schritt und in der Wcife zu ge-
''chehen, dast nicht in dcr Tlvaterstrastc umflelvendet wird.
§8«. Fischen.
Das Fischen von den Neckarbrücken auS ist verboten.
Verkestrs- und Vekriebsordnung für die HtraKenbshn.
OrtSpolizeiliche Vorschrisl vom 7. Marz 1903 aul Oirund dcS tz 106 Ziff. ö und
157 P.-Lt.'-K.-B., sowie ^ 366 Zifi. 10 R.-St.-K.-B.
X. Verkehrsordnung.
1. Allgemeine Bestimmunflen.
8. die Obcre Faule Pclzgasie nur von der SäzloWratze auö.
6. die Schncidmühlstrahe nur ^on der Beraheimerstrasie auS,
nebst den ^uiahrtsstrasien zu benützen.
ls 88. Anfahren zum Theatcr. zu Ballen und Konzcrten
u. s. w.
Das Anfahren zum Theater har im Schritt und in der Wcife zu ge-
''chehen, dast nicht in dcr Tlvaterstrastc umflelvendet wird.
§8«. Fischen.
Das Fischen von den Neckarbrücken auS ist verboten.
Verkestrs- und Vekriebsordnung für die HtraKenbshn.
OrtSpolizeiliche Vorschrisl vom 7. Marz 1903 aul Oirund dcS tz 106 Ziff. ö und
157 P.-Lt.'-K.-B., sowie ^ 366 Zifi. 10 R.-St.-K.-B.
X. Verkehrsordnung.
1. Allgemeine Bestimmunflen.