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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1915 — Heidelberg, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.2495#0533
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9 Poünachnahme n sind bis zu 800 Mark einschl. bei Briefen, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapieren und Paketen zulässig.

Nachnahmesendungen müssen in der Aufschrist mit dem Lermerk „Nach-
nahme von . . . Mk. . . Pf." (Marksumme in Zahlen nnd Buchstaben,
Pfennig-Summe nur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter
die deutliche Angabe des Namens und Wohnorts — in größeren Städten
auch der Wohnung — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmepaketen
müssen vorstehende Vermerke sowohl auf dem Pakete als auch auf der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auflieferer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Nachnahmesendungen kommen zur Erhebung:

1) Das Porto für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertangabe oder Einschreibung stattgesunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pf.

3) Die Gebühren für Uebermittelung des eingezogenen Betrages an den
Absender und Postanweisungsgebühr siehe unter L.

Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit dem Porto erhoben und ist auch
dann zu entrichten, wenn die Sendung nicht eiugelöst wird.

L. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wertangabe im in-
nern Verkehr Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn darf 250 Gramm
nicht übersteigen; nach den übrigen Ländern ist das Gewicht nicht beschränkt.
Gebühr für Wertbriefe nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn:

a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) ... 20 Pf.

iiber 10 .40 „

b. Versicherungsgebühr für je 300 Mark . . 5 „

mindestens jedoch.10 „

Die Taxe erhöht sich für unfrankierte Briefe mit Wertangabe inner-
halb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn um 10 Pf. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahlen.
k'. Für Pakete ohne Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pf.

d. auf alle weitere Entfernungen ..50 „

2) Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansätze unter 1,

b. für jedes weitere Kilogramm oder Teil eines Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pf., über 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Ps.,
über 20—50 Meilen (3. Zone) 20 Pfg., über 50—100 Meilen
(4. Zone) 30 Pf., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pf., über
150 Meilen (6. Zone) 50 Pf.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Sätze erhöht.
Für unfrankierte Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfennig hinzu.

Für Packete mit Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn wird erhoben:

a. das unter U bezeichnete Paketporto,

b. die unter Lb bezeichnete Versicherungsgebühr.

Postpakete nach fremden Ländern meist bis 5KZ. Die Pakete dürfen in
der Regel in keiner Ausdehnung 60 em, im Umfang nicht 20 cbära übersteigen.
Außerdem sind Postfrachtstücke nach fremden Landern zur Beförderung
zulässig. Ueber die dabei in Betracht kommenden Taxen u. s. w. erteilen
die Postanstaiten auf Verlangen AusUmft.

-ü Vriefsendungen im Orts- und Landbestellbezirke nach dem Stadt-
bezirk Heidelberg, einschl. Neuenheim, Handschuhsheim, Neuenheim College,
Landhäuser längs des Neckars einschließl. Haarlaß, Schloßruine, Schloß-

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