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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1915 — Heidelberg, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.2495#0602
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536

Fahrplau der Llektr. Gergbahnen in Heidelberg nach Schloß-Moljreiikm
und Königsstuhl Während der Kriegszeit.

Nach dem Königstuhl.

Ab Kornmarkt:

7«o goo nhx voxmittags und so sort halbstündlich bis 5"o Uhr abends;

6°° abends nur bis Molkenkur.

Molkenlur-Köuigstuhl: 7^ Uhr vormittags

Vom Königsstuhl.

Ab Kömgstuhl:

7^ 8^ Uhr vormittags und so fort halbstündlich bis 5" Uhr abends.

Der Verkaus der Fahrkarten findet an den Kassen der vier Bergbahnstationen

statt.

Lyahrpreise (einschließl. Fahrkartensteuer). Mr Fur A.ndor vo»

o ^ Erwachftne 4^10 Jahre»

Kornmarkt-—Schloß ..35 c) 20 ^

Kornmarkt—Schloß und zurück oder umgekehrt ... 60 „ 30 „

Kornmarkt—Molkenkur.75 „ 85 „

Kornmarkt—Molkenkur und zurück oder umgekehrt . . 105 „ 50 „

Kornmarkt—Königstuhl.145 „ 75 „

Kornmarkt—Königstuhl und zurück oder umgekehrt . . 205 „ 105 „

Schloß—Molkenkur.35 „ 20 „

Schloß -Molkenknr und zurück oder umgekehrt ... 50 „ 25 „

Schloß—Königstuhl.110 „ 55 „

Schloß—Königstuhl und zurück oder umgekehrt . . . 155 „ 80 „

Schloß—Kornmarkt.25 „ 15 „

Molkenkur—Königstuhl.75 „ 35 „

Molkenkur—Königstuhl und zurück oder umgekehrt . . 105 „ 50 „

Molkenkur—Schloß.20 „ 10 „

Molkenkur—Kornmarkt.40 „ 20 „

Königstuhl—Molkenkur.. 40 „ 20 „

Königstuhl—Schloß.65 „ 30 „

Königstuhl—Korumarkt.85 „ 40 „

Abonnemeuts-Kartell zur Auf- bezw. Abwärtssahrt werden mit ca.
50°,o Ermäßigung der Fahrpreise für Erwachsens zu Mk. 5.10 und Alk. 3.10
abgegeben.

Für Kinder von 4—10 Jahren beträgt der Nachlaß bei Benutzung der Abonne-
mentskarten weitere 25v/y.

1 Kind unter 4 Jahren, sofern es in Begleitung einer vollzahlenden Person ist
und keinen besonderen Platz in Anspruch nimmt, hat freie Fahrt. Für jedes weitcre
Kind unter 4 Jahrcn ist der Kinderfahrpreis zu entrichten.

Handgcpäck bis zu 15 llg wird frei befördert, wemr für dasselbe kein besonderer
Platz beansprucht wird.

Für anderes Gepäck wird berechnet: Von Station zu Station für jedes üg 1 Psg.
Mindestpreis jedoch 10 Pfg.

Das Mitnehmen größerer Hunde bei Benutzung der Bergbahn rst nur gegen Ent-
richtung einer Taxe von 10 Pfg. für jede Strecke zwischen zwei Stationen gestattet.
Schoßhunde werden dagegen frei befördert.

Als Schoßhunde gelten Zwerghündchen aller Rassen und junge Hunde, die me
Größe eines Zwerghündchens noch nicht überschritten haben. Jn Streitfällen em-
scheidet das Gewicht. Wie schwer ein Huud sein darf, um noch als Schoßhund zu
geltsn, ist von der Direktion festgesetzt und schriitlich an allen 4 Kassen der Bergbohn
zur Einsicht niedergelegt. Das Wiegen der Hunde geschieht an der Kornmartt-,
Molkenkur- und Konigstuhlstation. .

Den Abonnementskarten-Jnhabern, welche Hunde mit sich führen, wird eine Er-
mäßigung vorstehender Preise in der Richtung gewährt, daß für einen Hund von
Station zu Station eine Nummer auf der betr. Karte durchlocht wird.
 
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