540
Einfache Fahrt
von Heidelberg nach:
Eil
- u. Perfonenzug
Eilzug
Personen-
i.
Kl.
I ^
!
Kl.
! ^
m. Kl.
III. Kll
! Z.
Mannheim-Neckar-
au üb. Schwetz.
i
—
—
40
Neckarelz
4
—
2
50
1
65
1
10
Neckargemünd
—
90
—
45
—
30
—
20
Neckargerach
2
10
—
90
Neckarhausen
1
—
—
40
Neckarsteinach
—
85
—
35
Neckarzimmern
2
80
1
20
Neidenstein
1
40
—
55
Offenburg
9
70
6
20
4
—
2
60
Baden-Oos
6
90
4
20
2
80
1
80
Osterburken
6
60
3
90
2
60
1
70
Pforzheim üb. Durl.
6
20
3
70
2
40
1
60
Philippsburg üöer
Schwetzingen
2
30
—
90
Plankstadt
—
40
—
20
Rappenan
2
40
1
—
Rastatt
6
30
8
80
2
50
1
60
Reilsheim
—
35
Renchen
5
50
2
30
Rippberg
4
90
2
10
Roth-Malsch
1
—
—
40
St. Jlgeu
—
40
—
20
Schaffhausen über
Singen
23
20
14
20
9
10
6
—
Schefflenz
3
20
1
40
Schlierbach
—
30
—
15
Sffwpfheim üb.Weil
l2
90
8
30
5
40
Schtvetzingen
—
45
—
20
Seckenheim
1
15
—
70
—
—
—
30
Sinsheim
1
50
—
60
Steinsfurth
1
60
—
70
Tauberbischofsheim
6
—
3
90
2
50
Triberg
14
50
8
70
5
70
3
70
Ubstadt
1
40
—
60
Villingen
16
60
10
—
6
60
4
30
Waghäusel
1
40
—
55
Waibstadt
1
50
—
65
Waldhilsbach
—
30
Walldorf
—
25
Weingarten
2
—
—
85
Wertheim
7
10
4
35
3
—
Wieblingen
—
30
—
20
—
—
10
Wiesloch
—
75
—
30
Wimpfen
2
70
10
Würzburg
12
80
7
60
4
90
3
20
Zuzenhausen
1
20
—
56
Zwingenberg
2
—
—
85
1. Die vorslehend angegsbenen Sahrkartenpreise verstehen sich für eine Fahrt in einer Richtung nnttE
eines personen-, Gii- oder gemisüiten Znges u. gelten 4 Tage. Es ist eine Fahriunterbrechung gestattet.
Reise rann innerhalb dieser 4 Tage belisbtg angstreten werden, mutz jedoch Kis Mittsrnacht des letzten
keitstages beendet sein. Bei Fahrtnnterbrechung kann die Reise innerhalb der 4tägigen Giltigksrt sortgesth
werden. Eine Vorzeigung zur Absteinpeluug der Fahrkarten bei Fahrtuntsrbrechung ist nicht nötig.
2. Fitr die Fahrt in SchneUsÜgen erhöht sich dis Beförderungsgebühr für gewöhnliche Zllgs in ;eder tvia.i-
um den Betrag ver Taxe für eine Schnellzugs-Zuschlag-Fahrkarte. .
Die Erhebung dieser erhöhten Taxen für Schnellzüge findet entwedsr gegen Verausgabung wrrklichsr «w s
zugs-Fahrkarten bei einfacher Fahrt oder gsgen Fahüarten für gewöhnliche Züge in Verbindung nnt
zugs-Zuschlags-Fahrkarten statt. Bei Rllckfahrkarten ist jewells eine SchnellzugS-Zuschlagkarte
8. Eine Benützung dsr Schnellzüge ist nur in dem Falle gestattet, wenn zu diesen Fahrkartsn
Strecken, welche bei der Fahrt in einem Schnellzuge zurückgslegt werdsn sollen, sür jede Richtung
Zuschlag-Fahrkarten gelöst werden. Der Schnellzugs-(v-Zug-)Zuschlag beträgt: für 1—75 o,60
_ , Der Schnellzugs-(v-Zug-)Zuschlaq beträgt: für
0,25 Mk. (Hy; für 75—I50ll.in 1.— Mk. (I/H), 0,50 Mk. (lll); über 150 Xw 2_Mk.
Die Platzgebühr für die v-Züge ist in Deutschland weggefallen.
(l/U),
Einfache Fahrt
von Heidelberg nach:
Eil
- u. Perfonenzug
Eilzug
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III. Kll
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Mannheim-Neckar-
au üb. Schwetz.
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Neckarelz
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1
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Neckargemünd
—
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45
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30
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20
Neckargerach
2
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—
90
Neckarhausen
1
—
—
40
Neckarsteinach
—
85
—
35
Neckarzimmern
2
80
1
20
Neidenstein
1
40
—
55
Offenburg
9
70
6
20
4
—
2
60
Baden-Oos
6
90
4
20
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1
80
Osterburken
6
60
3
90
2
60
1
70
Pforzheim üb. Durl.
6
20
3
70
2
40
1
60
Philippsburg üöer
Schwetzingen
2
30
—
90
Plankstadt
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40
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20
Rappenan
2
40
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Rastatt
6
30
8
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2
50
1
60
Reilsheim
—
35
Renchen
5
50
2
30
Rippberg
4
90
2
10
Roth-Malsch
1
—
—
40
St. Jlgeu
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40
—
20
Schaffhausen über
Singen
23
20
14
20
9
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6
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Schefflenz
3
20
1
40
Schlierbach
—
30
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15
Sffwpfheim üb.Weil
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Schtvetzingen
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45
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20
Seckenheim
1
15
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70
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Sinsheim
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Steinsfurth
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Tauberbischofsheim
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Triberg
14
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Ubstadt
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Villingen
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6
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Waghäusel
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Waibstadt
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Waldhilsbach
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30
Walldorf
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25
Weingarten
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85
Wertheim
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Wieblingen
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Wiesloch
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75
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30
Wimpfen
2
70
10
Würzburg
12
80
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20
Zuzenhausen
1
20
—
56
Zwingenberg
2
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85
1. Die vorslehend angegsbenen Sahrkartenpreise verstehen sich für eine Fahrt in einer Richtung nnttE
eines personen-, Gii- oder gemisüiten Znges u. gelten 4 Tage. Es ist eine Fahriunterbrechung gestattet.
Reise rann innerhalb dieser 4 Tage belisbtg angstreten werden, mutz jedoch Kis Mittsrnacht des letzten
keitstages beendet sein. Bei Fahrtnnterbrechung kann die Reise innerhalb der 4tägigen Giltigksrt sortgesth
werden. Eine Vorzeigung zur Absteinpeluug der Fahrkarten bei Fahrtuntsrbrechung ist nicht nötig.
2. Fitr die Fahrt in SchneUsÜgen erhöht sich dis Beförderungsgebühr für gewöhnliche Zllgs in ;eder tvia.i-
um den Betrag ver Taxe für eine Schnellzugs-Zuschlag-Fahrkarte. .
Die Erhebung dieser erhöhten Taxen für Schnellzüge findet entwedsr gegen Verausgabung wrrklichsr «w s
zugs-Fahrkarten bei einfacher Fahrt oder gsgen Fahüarten für gewöhnliche Züge in Verbindung nnt
zugs-Zuschlags-Fahrkarten statt. Bei Rllckfahrkarten ist jewells eine SchnellzugS-Zuschlagkarte
8. Eine Benützung dsr Schnellzüge ist nur in dem Falle gestattet, wenn zu diesen Fahrkartsn
Strecken, welche bei der Fahrt in einem Schnellzuge zurückgslegt werdsn sollen, sür jede Richtung
Zuschlag-Fahrkarten gelöst werden. Der Schnellzugs-(v-Zug-)Zuschlag beträgt: für 1—75 o,60
_ , Der Schnellzugs-(v-Zug-)Zuschlaq beträgt: für
0,25 Mk. (Hy; für 75—I50ll.in 1.— Mk. (I/H), 0,50 Mk. (lll); über 150 Xw 2_Mk.
Die Platzgebühr für die v-Züge ist in Deutschland weggefallen.
(l/U),