2. Gebicgsanfang: tzausackerweg, Neue Schloßstraße, Ulingenteich, Steiger-
weg oberhalb des Friedhofes, Klbert-Ueberle-Stratze.
Dte Amschaltung in eine andere Taxe darf nnr an diesen Grenz-
punkten erfolgen.
Die Fahrgaste haben als Fahrpreis und Iuschlag nur diejenigen
BetrSge zu bezahlen, die der Fahry"-sanzeiger angibt. Der Fahrpreis-
anzeiger darf bei Bestellung der Droschke erst eingeschaltet werden, wenn
der Droschkenführer sich am Bestellungsort gemeldet hat.
Fahrten nach auswärts, d. h. außerhalb der Gemarkung kjeidelberg und
Ziegelhausen, unterliegen der freien vereinbarung.
ß 2. Lin auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich abgestem-
pelter Kbdruck des Tarifs ist an der Dnnenseite der Trennungswand zwischen
Zührersitz und wageninnerem in auffälliger lveise anzubringen.
ß 3. Zuwiderhandlungen gegen vorftehende Bestimmungen werden, joweit
nicht nach anderen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß ß !48 3iff. 8
der Gewerk"' "rdnung mit Geld oder mit Haft bestraft.
weg oberhalb des Friedhofes, Klbert-Ueberle-Stratze.
Dte Amschaltung in eine andere Taxe darf nnr an diesen Grenz-
punkten erfolgen.
Die Fahrgaste haben als Fahrpreis und Iuschlag nur diejenigen
BetrSge zu bezahlen, die der Fahry"-sanzeiger angibt. Der Fahrpreis-
anzeiger darf bei Bestellung der Droschke erst eingeschaltet werden, wenn
der Droschkenführer sich am Bestellungsort gemeldet hat.
Fahrten nach auswärts, d. h. außerhalb der Gemarkung kjeidelberg und
Ziegelhausen, unterliegen der freien vereinbarung.
ß 2. Lin auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich abgestem-
pelter Kbdruck des Tarifs ist an der Dnnenseite der Trennungswand zwischen
Zührersitz und wageninnerem in auffälliger lveise anzubringen.
ß 3. Zuwiderhandlungen gegen vorftehende Bestimmungen werden, joweit
nicht nach anderen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß ß !48 3iff. 8
der Gewerk"' "rdnung mit Geld oder mit Haft bestraft.