Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Stadtbuch der Stadt Heidelberg: Stadtbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1930 — Heidelberg, 1930

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2512#0506
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Zur Aufklärung und Warnung!

In zahlreichen ätädten Deutschlands tauchen z. Zt. Unter-
nehmungen auf, die sich für 'h'--' verlagswerke zu deren Tin-
führung und Lmpfehlung des Wortes „Udreßbuch" im Titel
bedienen, denen jedoch in Wirklichkeit die vollständigkeit
des 5tadt-Udreßbuches ganz abgeht, und die vor allem nichts
mit der besonderen gemeinnützigen Ligenart eines solchen zu
tun haben. vielmehr sind e§ nur Vruchstücke, Uuszüge und
lückenhaft gereihte Zusammenstellungen, zu denen unter Nicht-
achtung der Grenze zwischen INein und Dein die Ztadt-Udreß-
bücher Unterlagen liefern mußten. Während das bewährte
Ztadt-Udreßbuch mit viel ehrlichem Wollen und einem großen
Uufwand von Zeit und Unkosten und unter Linsetzung von
emsigel" Zchasfen die Verücksichtigung aller

örtlichen Belange sich angelegen sein läßt, haben es die
neu auftauchenden Gründungen von diesen sog. Üdreßbüchern
nur auf einen Fischzug in der Geschäftswelt abgesehen. Mei-
stens sind die herausgeber überdies Uuswärtige, die dem
Lrscheinungsorte ihrer gewinnsüchtigen Zchöpfungen fern sind
und dessen mannigfaltigen Bedürfnissen völlig fremd und
gleichgültig gegenüberstehen. Der Mangel an Grts- und 5ach-
kunde wird zu ersetzen versucht durch überschwengliche Unkün-
digungen und lockende Unpreisungen, welche den Bestimmungen
zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes bedenklich nahe
kommen. vielsach wird sogar mit dem Namen des ätadtbuch-
verlegers strafbarer Mißbrauch getrieben. vorauszahlungen
werden gern genommen, wann jedoch das sog. Ndreßbuch er-
scheint, ist eine Frage der Zeit, die zuweilen in Iahren noch
nicht beantwortet werden konnte. Nngesehene ^andelsfach-
schriften, vereine zum ächutze von Handel und Gewerbe wie
auch HandelsKammern haben veranlassung genommen, vor sol-
chen Gründungen zu warnen, und das allgemeine Urteil geht
dahin, daß für diese Uuszüge ein Bedürfnis nicht vorhanden
ist. Ieder Geschäftsmann mag daher zu seinem eigenen vor-
teil vor Uuftragserteilung an ein Üdreßbuch sich Ularheit dar-
über verschasfen, für welches Buch der Uustrag gel-
ten soll. vorauszahlungen an Fremde sollte
man niemals leisten. Der unterzeichnete 5tadtbuch-ver-
lag ist bei auftauchenden neuen Unternehmungen zur Uus-
kunft stets bereit, um die Geschäftswelt vor 5chaden zu be-
wahren.

Der Verlag des Heidelberger Stadtbuches

Llniversitäts-Buchdruckerei I. Lörning, Äeidelberg
Äauptstraße 55 a / Fernsprecher 3935 u. 3936

Mtglied des Reichsverbandes der Stadt-Kdreßbuch-Verleger.
 
Annotationen