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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1933 — Heidelberg, Band 70.1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.2515#0256
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Zur Aufklärung und Warnung!

In zahlreichen Ltädten Veutschlands tauchen z. Zt. Unter-
nehmungen auf, die sich für v.l'gswerke zu deren Lin-
führung und Lmpfehlung des lvortes „Udreßbuch" im Titel
bedienen, denen jedoch in Wirklichkeit die vollständigkeit
des Ztadt-Udreßbuches ganz abgeht, und die vor allem nichts
mit der besonderen gemeinnützigen Ligenart eines solchen zu
tun haben. vielmehr sind es nur Bruchstücke, Uuszüge und
lückenhaft gereihte Zusammenstellungen, zu denen unter Nicht-
achtung der Grenze zwischen Mein und Vein die Ztadt-Udreß-
bücher Unterlagen liefern mußten. Mährend das bewährte
Ztadt-Udreßbuch mit viel ehrlichem Wollen und einem großen
Uufwand von Zeit und Unkosten und unter Linsetzung von
emsigem ^igenen ächaffen die Berücksichtigung aller
örtlichen Belange sich angelegen sein läßt, haben es die
neu auftauchenden Gründungen von diesen sog. Üdreßbüchern
nur auf einen Fischzug in der Geschäftswelt abgesehen. Mei-
stens sind die Herausgeber überdies Uuswärtige, die dem
Lrscheinungsorte ihrer gewinnsüchtigen Zchöpfungen fern sind
und dessen mannigfaltigen Bedürfnissen oällig ftemd und
gleichgültig gegenüberstehen. ver Mangel an Grts- und Zach-
kunde wird zu ersetzen versucht durch überschwengliche Unkün-
digungen und lockende Unpreisungen, welche den Bestimmungen
zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes bedenklich nahe
kommen. vielfach wird sogar mit dem Namen des Ztadtbuch-
verlegers strafbarer Mißbrauch getrieben. vorauszahlungen
werden gern genommen, wann jedoch das sog. Ndreßbuch er-
scheint, ift eine Zrage der Zeit, die zuweilen in Iahren noch
nicht beantwortet werden konnte. Nngesehene lfandelsfach-
schriften, vereine zum Lchutze von ftandel und Gewerbe wie
auch ksandelskammern haben veranlassung genommen, vor sol-
chen Gründungen zu warnen, und das allgemeine Urteil geht
dahin, daß für diese Nuszüge ein Bedürfnis nicht vorhanden
ist. Ieder Geschäftsmann mag daher zu seinem eigenen vor-
teil vor Nuftragserteilung an ein Ndretzbuch sich Nlarheit dar-
über verschaffen, für welches Buch der Nuftrag gel-
ten soll. vorauszahlungen an Fremde sollte
man niemals leisten. Ver unterzeichnete 5tadtbuch-ver-
lag ist bei auftauchenden neuen Unternehmungen zur Nus-
kunft stets bereit, um die Geschäftswelt vor Zckaden zu be-
wahren.

Der Verlag

des Heidelberger Stadt-Adreßbuches

Iohannes Hörning, Heidelberger Stadtadretzbnch-Berlag

nnd Drucherei G. m. b. H., Hanptstratze 55», Tel. 3935

Mtglied des Reichsverbandes der Ltadt-kkdreßbuch-verleger.
 
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