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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen für das Jahr 1934 — Heidelberg, Band 71.1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.2516#0589
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9ie gute Ätte im Aüechbuchgewerbe

3) lvas ist ein Fldrsßbuch?

Ein in regelmäßigen Zeitabständen erscheinendes Nachschlagewerk, das
lückenlos alle in sein Flrbeitsgebiet gehörenden personen und Unterneh-
mungen mit ihrer genauen und postanschrist verzeichnet Diese

unbedingt ersorderliche vollständigkeit der neuesten Kdressenangaben wird
dadurch erreicht, daß

1. alle einschlägigen Kdressen ohne vücksicht auf die Leschaffungskosten
an der Lsuelle ermittelt und ständig auf ihre Zuverlässigkeit nachge-
prüft werden'

2. alle Kdressen, die das Buch enthält, kostenlos mindestens einmal in
planmäßiger Knordnung veröffentlicht werden.

b) lvarum müssen 5ldreßbücher tunlich alljährlich erscheinen?

weil nach einem Iahr schon je nach der 6rt des Kdreßbuches bis zu
50 0/0 der vorjährigen Kdressen nicht mehr stimmen, und weil auch die
Gründungen neuer Unternehmungen ein Ueuerscheinen notwendig machen.
Gebrauch veralteter Udreßbücher bedeutet portovergeudung und verzicht
aus neue Geschäftsmöglichkeiten.

c) Oie Beschaffung der Unterlagen wird oon dsm einwandsreien Udreßbuch-
gewerbe vorgenommen ohne verquickung mit oersteckten Ungeboten. Die
kostenlose redaktionelle Leistung umfatzt mindestens die postadresse
einschließlich des lfauptgeschäftszweiges. Ie nach den Zwecken des Udreß-
buches bringen die einzelnen Oerlage außerdem kostenlos weitere ver-
kehrstechnische Ungaben. Ncnnung ein und derselben Udresse unter meh-
reren Geschästszweigen ist kostenpflichtig.

ci) Die werbung des einwandfreien Udreßbuchgewerbes geschieht auf dem
Mege eines als solchen klar kenntlich gemachten Vertragsangebotes.
e) DieTarise des einwandfreien Udreßbuchgewerbes werden mit unbedingter
Taristreue innegehalten. 5ie dürsen aber jenach derGröße derUufträgedurch
pauschalierung tarismäßig festgelegte Ulengenvergünstigungen enthalten.
i) vie Zablungsbedingungen des einwandfreien Udretzbuchgewerbes.

Zofortige Tinziehung der Gebühren durch Reisende ist nicht gewerbs-
üblich. Zahlungen sind ausnahmslos ohne Nbzüge unmittelbar an die
verlage zu leisten. Zielsetzung ist Sache jedes einzelnen verlages.

Das prüfungsgericht ist ermächtigt, in Londerfällen auch solchen lverken,
dis diesen Richtlinien teilweise nicht entsprechen, die Nusnahme in die Ztamm-
rolle zuzubilligen.

Zur endgültigen Vereinigung des Ndreßbuchwesens sollen die zuständigen
Reichs- und Landesbehörden, ferner diejenige Person, die vom Führer-Ztell-
vertreter mit der Rbstellung von Zchäden auf dem Rdreßbuchgebiete beaus-
tragt ist, sowie die wirtschaftlichen Grganisationen hano in lfand arbeiten.

Das prüfungsgericht trifft seine Tntscheidung nach ^>en geltenden Richt-
linien des paritätiscken Russchusses für Rdreßbuchsragen.

Rerchsstand der Veutschen Industrie (Wirtschaftspolitischs Nbteilung).
Reichsverband der Üdrehbuchverleger.
veutscher Industrie- und handelstag.

Reichsstand des veutschen handels.

Reichsstand -e§ veutjchen liandwerks.

Lentralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerdes.
Reichsverband der Privatversicherung.
 
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