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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen für das Jahr 1936 — Heidelberg, Band 73.1936

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https://doi.org/10.11588/diglit.2518#0525

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483

Krastdroschksntarif fiir die Ktadt Heidelderg.

§ 1. Für dte Zahrten in Xraftdroschken werden folgende Taxen festgesetzt:

Tartf

IJnnerh dZonel

Rach der Zvne II

NachdemGebirg«

Taxe I
bt- 500 m . . . .
je wettere 280 m

80 Pf.
IVPf.

Am Tage

1 u, 2 Personen

Am Tag«

1 u. 2 Pers. mtt Rückfahrt n.Zone l


T-re II
bis 3Z2 m ....
je wetrere IK6 m

60 Pf,
10 Pf.

») Am Tage
mehr als

2 Personen
d) Nachts

1 u. 2 Personen

») Am Tage

1) 1u.2Pers. ohneRÜckfahrtn.Zonel

2) mehr als 2 Pers. mttRückf. n.Zonel

d) RachtS

1 u, 2 Pers. mtt Rückfahrt nach Zone l


Taxe lll
bts 250 m . . . .
je wettere 125 m

60 P-
10 Pf.

NachtS
mehr alS

2 Personen

s) Am Taae

mehr als 2 Pers. ohneRückf. n. Zonel
d) RachkS

1) 1—2Pers. ohneRückfahrt n. Zonel

2) 3 und mehr Personen ohne und mit

Rückfahrt nach Zone

Am Tage und
bet Nacht

vie Nachtzeit umfaßt die Ltunden von II Uhr nachts bis 6 Uhr morgens.
wird eine Fahrt teils in -er Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet die
Nachttaxe nur während der Nachtzeit Nnwendung.'

Wartezeit: für je 2 Minuten 10 pf., somit 3.— Km. in der Stunde. Die Be-
rechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.

Zuschläge: Folgende Zuschläge dürfen vom Fahrgast gefordert werden:

1. Bei Vestellung der Vroschke für die leere Nnfahrt 25 pf.

2. Bei Fahrten, die außerhalb der Zone I beginnen und enden (also bei leerer
Knfahrt und leerer Rückfahrt), ein weiterer Zuschlag in Hkhe von I.— Nm.

3. Für Fahrten nach wirtschaft zur Philosophenhöhe, nach
Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg und deren höher gele-
genen Umgebung, nach dem Ulingenteich oberhalb der
Straße Unter der Schanz und nach dieser Straße selbst

l und 2 personen.I.— Nm.

I u.2 personen
50 Ps.

mehr als 2 pers.
I.— Nm.

5p-,-r-.-h°!w.g , , , , , , , ^ , , : , ', !L L

«°HIH°s.Mo»°Mur.5p-,.r.r-h»f i ^^p.rs°«n^, , , , , 2,-«m,

/ l und 2 personen.3.— Nm.

sNönigstuhl s z . . a

-'t ^ ^ ^ ...

Bei Hin- und Rückfahrt fallen die ZuschlSge Ziffer 3 weg.

GepSckbeförderung: bis 10 KZ frei, 10—25 .25 pf.

je weitere (auch angefangene) 25 kx...25 pf.

Nleintiere das Stück.25 pf.

Kinderfahrpreise: 1 Nind unter 10 I-'h-en in Vegleitung Crwachsener frei,
je 2 Ninder unter 10 Jahren stehen einem Lrwachsenen gleich.

Grenzpunkte: 1. 3one I: Ziegelhäuser Landstraße — Stadtgrenze, Weißer
Uebergang in der Schlierbacher Landstraße, Schloß-Wolfsbrunnenweg östltche
Ecke Rlingelhüttenweg, Nlolkenkurweg Ecke Biersiedersteig, Lnde Nlingen-
teichstraße, Friedhof — Nrcmatorium, Romerstraße Lcke Hebelstraße, Neuer Gü-
terbahnhof, wieblinger Landstraße — Lisenbahnbrücke, Güterbahngleis der
Nebenbahn, Ladenburger Weg, Friedensstraße, INühltalstraße Lcke Bergstraße.
 
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