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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen für das Jahr 1936 — Heidelberg, Band 73.1936

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https://doi.org/10.11588/diglit.2518#0607

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s) was ist ein Kdreßbuch?

Lin in regelmäßigen Zeitabständen erscheinendes Nachschlagewerk, das
lückenlos alle in sein Nrbeit?aebiet gehörenden personen und Unterneh-
mungen mit ihrer genauen und neuesten postanfchrist verzeichnet. viese
unbedingt erforderliche vollständigkeit der neuesten Udressenangaben wird
dadurch erreicht, daß

1. alle einschlagigeN Udressen ohne Uücksicht auf Ae Beschaffungskosten

an der Huelle ermittelt und ständig auf ihre Zuverlässigkeit nachge-
prüst röerden,- "

2. alle Udressen, die das Buch enthält, kostenlos mindestens einmal in
planmätziger Unordnung veröfsentlicht werden.

b) warum müssen Udreßbücher tunlich alljährlich erscheinen?

weil nach einem Iahr schon je nach oer Ürt des Kdreßbuches bis zu
60 der oorjährigen Üdressen nicht mehr stimmen, und weil auch dle
Gründungen neuer Unternehmungen ein Neuerscheinen notwendig machen.
Gebrauch veralteter Kdreßbücher bedeutet Portovergeudung und Verzicht
auf neue Geschästsmöglichkeiten. '

c) Die Beschaffung der Unterlagen wird von dem einwandfreien Udreßbuch-
gewerbe vorgenommen ohne verquickung mit versteckten Ungeboten. Die
kostenlose redaktionelle Leistung umfaßt mindestens die postadresse
einschließlich des Hauptgeschästszrveiges. Ie nach den Zwecken des Udreß-
buches bringen die einzelnen verlage außerdem kostenlos weitere ver-
kehrstechnifche Kngaben. Nennung ein und derselben Ndresse unter Meh-
reren Geschästszweigen ist kostenpflichtig.

ä) vie werbung des einwandfreien Üdreßbuchgewerbes geschieht auf dem
wege eines als solchen klar kenntlich gemachten vertragsangebotes.
e) Die Tarife des einwandfreien Ndreßbuchgewerbes werden mit unbedingter
Taristreue innegehalten. §ie dürfenaber jenach derGröße derNusträgedurch
pauschalierung tarifmäßig festgelegte Mengenvergünstigungen enthalten.
k) Dic ZahlungsbedingungeN des einwaNdfreien Ndreßbuchgewerbes.

Lofortige Linziehung der Gebühren durch Neisende ist nicht gewerbs-
üblich. Zahlungen sind ausnahmslos ohne Nbzüge unmittelbar an die
verlage zu leisten. Zielsetzung ist Zache jedes einzelnen verlages.
vas prüfungsgericht ist ermächtigt, in Zonderfällen auch solchen Werken,
die diesen Nichtlinien teilweise nicht entsprechen, die Nufnahme in die Ztamm-
rolle zuzubilligen.

Zur endgültigen Bereinigung des Ndreßbuchwesens solleN die zuständigen
Neichs- und Landesbehörden, ferner diejenige person, die vom Mhrer-Stell-
vertreter mit der Nhstellung von Zchäden auf dem Ndreßbuchgebiete beaus-
tragt ist, sowie die wirtschaftlichen Grganisationen hand in hand arbeiten.

Das prüfungsgericht trisst seine LNtscheidung nach den geltenden Nicht-
linien des parstätischen Nusschusses für Ndreßbuchfragen.

Neichsstand der Deutschen Industrie jwirtschastrpMische Nbteilung).
Reichsverband der Ndretzbuchverleger.

Deutscher In-ustrie- und tzandelstag.

Reichsstmd des Deutschen handels.

Reichrstand der Veutschen Handwerbr.

Lentralverband der Deutschen vMk- und Vankiergewerber.
ReichsverbM- -er privatversicherung.
 
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