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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen für das Jahr 1936 — Heidelberg, Band 73.1936

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https://doi.org/10.11588/diglit.2518#0647

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Zur Aufklärurrg und Warnung!

In zahlreichen Ltädten Veutschlands tauchen z. 3t. Unter-
nehmungen auf, die sich für ihre verlagswerke zu deren Lin-
führung und Lmpfehlung des wortes „Udreßbuch" im Titel
bedienen, denen jedoch in wirklichkeit die vollständigkeit
des Stadt-Udreßbuches ^bgeht, und die vor allem nichts
mit der besonderen gemeinnützigen Ligenart eines solchen zu
tun haben. vielmehr sind es nur Vruchstücke, UuszÜge und
lückenhaft gereihte Zusammenstellungen, zu denen unter Nicht-
achtung der Grenze zwischen Mein und vein die Ltadt-Udreß-
bücher Unterlagen liefern mußten. während das bewährte
Ztadt-Udreßbuch mit viel ehrlichem wollen und einem großen
Uufwand von Zeit und Unkosten und unter Linsetzung von
emsigem eigenen ächaffen die Berücksichtigung aller
örtlichen Belange sich angelegen sein läßt, haben es die
neu auftauchenden Gründungen von diesen sog. Üdreßbüchern
nur auf einen Zischzug in der Geschäftswelt abgesehen. Mei-
stens sind die herausgeber überdies Uuswärtige, die dem
Lrscheinungsorte ihrer gewinnsüchtigen Zchöpfungen fern sind
und dessen mannigfaltigen Vedürsnissen völlig fremd und
gleichgültig gegenüberstehen. ver Mangel an Drts- und Sach-
kunde wird zu ersetzen versucht durch überschwengliche Unkün-
digungen und lockende Unpreisungen, welche den Bestimmungen
zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes bedenklich nahe
kommen. vielfach wird sogar mit dem Namen des Stadtbuch-
verlegers strafbarer Mißbrauch getrieben. vorauszahlungen
werden gern genommen, wann jedoch das sog. Ndreßbuch er-
scheint, ist eine Frage der Zeit, die zuweilen in Iahren noch
nicht beantwortet werden konnte. Nngesehene handelsfach-
schriften, vereine zum ächutze von handel und Gewerbe wie
auch handelskammern haben veranlassung genommen, vor sol-
chen Gründungen zu warnen, und das allgemeine Urteil geht
dahin, daß für diese Nuszüge ein Vedürfnis nicht vorhanden
ist. Ieder Geschäftsmann mag daher zu seinem eigenen Vor-
teil vor Nuftragserteilung an ein Kdreßbuch sich Nlarheit dar-
über verschafsen, für welches Vuch der Nuftrag gel-
ten soll. vorauszahlungen an Fremde sollte
man niemals leisten. Der unterzeichnete 5tadtbuch-Ver-
lag ist bei auftauchenden neuen Unternehmungen zur Nus-
kunft stets bereit, um die Geschäftswelt »or Lchaden zu be-
wahren.

Der Verlag

des Heidelberger Sladt-Adreßbuches

Iohannes Hörning, Heidelberger Stadtadretzbuch-Berlag

«nd Druckerei G. m. b. H., Hauptstratze 55 a, Tel. 3935

Mitglied des Reichsverbandes der Stadt-Kdreßbuch-Verleger.
 
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