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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg und Umgebung: Gemeinden Ziegelhausen mit dem Ortsteil Peterstal und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg und Umgebung — Heidelberg, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.2521#0203

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9ie gute Fitte im Aücehbuchgewecbe

s) Was ist ein Kdreßbuch?

Lin in regelmäßigen Zeitabständen erscheinendes Nachschlagewerk, das
lückenlos alle in sein Krbeitsgebict g-l'äe-nden personen und Unterneh-
mungen mit ihrer genauen und neuesten postanschrift verzeichnet. viese
unbedingt erforderliche vollständigkeit der neuesten Udressenangaben wird
dadurch erreicht, daß

1. alle einschlägigen Kdressen ohne Uücksicht aus He Veschaffungskosten
an der (huelle ermittelt und ständig auf ihre Zuverlässigkeit nachge-
prüft werden-

2. alle Kdressen, die das Buch enthält, kostenlos mindestens einmal in
planmäßiger Knordnung veröffentlicht werden.

b) Warum müssen Udreßbücher tunlich alljährlich erscheinen?

Weil nach einem Iahr schon je nach der Krt des Kdreßbuches bis zu
50 o/o der vorjährigen Üdressen nicht mehr stimmen, und weil auch die
Gründungen neuer Unternehmungen ein Ueuerscheinen notwendig machen.
Gebrauch veralteter Udreßbücher bedeutet portovergeudung und verzicht
aus neue Geschäftsmöglichkeiten.

o) Die Beschafsung der Unterlagen wird von dem einwandfreien Ndreßbuch-
gewerbe vorgenommen ohne verquickung mit versteckten Nngeboten. Die
kostenlose redaktionelle Leistung umsaßt mindestens die postadresse
einschließlich des kfauptgeschäftszweiges. Ie nach den Zwecken des Ndretz-
buches bringen die einzelnen verlage außerdem kostenlos weitere ver-
kehrstechnische Nngaben. Nennung ein und derselben Udresse unter meh-
reren Geschäftszweigen ist kostenpflichtig.

cl) Die Werbung des einwandfreien Ndreßbuchgewerbes geschieht aus dem
Wege eines als solchen klar kenntlich gemachten vertragsangebotes.

e) DieTarife des einwandsreien Kdreßbuchgewerbes werden mit unbedingter
Taristreue innegehalten. 5ie dürsenaber jenach derGröße derUusträgedurch
pauschalierung tarifmäßig sestgelegte Nlengenvergünstigungen enthalten.

l) Die Zahlungsbedingungen des einwandfreien Udreßbuchgewerbes.

Lofortige Einziehung der Gebühren durch Neisende ist nicht gewerbs-
üblich. Zahlungen sind ausnahmslos ohne Nbzüge unmittelbar an die
verlage zu leisten.

Das prüsungsgericht ist ermächtigt, in Londerfällen auch solchen Werken,
die diesen Nichtlinien teikveise nicht entsprechen, die Nusnahme in die Stamm-
rolle zuzubilligen.

Zur endgültigen Bereinigung des Kdreßbuchwesens follen die zuständigen
Neichs- und Landesbehörden, serner diejenige person, die oom Führer-Ztell-
vertreter mit der Nbstellung oon Schäden aus dem Ndreßbuchgebiete beauf-
tragt ist, sowie die wirtschastlichen Grganisationen hand in hand arbeiten.

Das prüsungsgericht trisft seine Lntscheidung nach den geltenden Richt-
linien des paritätischen Nusschusses sür Ndreßbuchfragen.

Reichsftand der Deutschen Industrie (wirtschaftspolitische Nbteilung).
keichsverbsncl cker ttckrerr- unck ilureigeabuchverlsgs.Se^ccber.
veutkcher Industrie- und handelstag.

Reichsstand der Deutschen ksandels.

Reichsstand -es Veutschen handwerks.

Lentralverband des Veutschen Sank- und Vankiergewerbes.
Reichsverband -er privatversicherung.
 
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