Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg und Umgebung: Gemeinden Ziegelhausen mit dem Ortsteil Peterstal und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg und Umgebung — Heidelberg, 1939

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2521#0448

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Deutsche Reichsbahn: SoimtagS- und Festtags-Rückfahrkarten. Sonstige Fahiprcisermüßigungen

36S

2. Zuschläge fük Fcrnschnrllzügr
«nd Fernschnelltriebwagen:

Der Fernschnellzugzuschlag, der neben dem Schnellzugzuschlag
unter l. erhoben wird, beträgt sür k^v-Züge (auch l"0t) auf
Entfernungen

a) bis 300 I<m (Avne F) sür 1. und 2. Klasse 2 — für

3. Klasse i .—

b) über 300 !<m (Zone 3) für i und 2. Klasse 3 — K.«, für

3. Klasse 1.50 K.K.

Bei Benutzung von „I.-"-Aügen werden Preiszuschläge nach be-
souderem Tarif erhoben. Außerdem wiid bei I.-Zügen, die als
„V-Züge mit besonderem Tarif" bezeichnet smd, Schnellzugzuschlag,
und bei !--Aügen, die als ,chv-Züge mit besvndcrem Tanf" be-
zeichnet sind, Schnellzugzuschlag und Fernschnellzugzuschlag erhobcn

Die Geltungsdauer der Fahrausweise, auch dcr als zur
Rückfahrt gültig gekennzeichneten, beträgt vier Tage. Die Gel-
tungsdauer beginnt mit dem Tage des Ausgabestempels. Dic Reise
kann an einem beliebigen Tage inncrhalb der Geltungsdauer an-
getreten werden und muß spätestens um Mitternacht des letzten
Geltungstages beendet sein. Die Geltungsdauer der Sonntags-
rückfahrkarten ist besonders geregelt.

Kinder bis zum vvllendeten vierten Lebensjahr, für die kein
besonderer Platz beansprucht wird, werden vhne Fahrausweis frei
befördcrt. Für Kindcr vom vollendeten vierten bis zum voilendeten
zehnten Lebensjahr und für jüngere Kinder, für die ein besonderer
Platz beansprucht wird, ist cin Fahrausweis zum halben Fahrpreis
(auch Zuschlag) zu lösen. Für zwei solcher Kinder kann ein Fahr-
ausweis zuM vollcn Fahrpreis gelöst werden.

Für Hunde ist der halbe Fahrpreis 3. Klasse für Personen-
züge zu bezahlen.

Svkntags- und Festtags-RMfahrkarten

Sonntagsrückfahrkartcn
wcrden nur für besonders bekanntgegebme Verbindungen «us-
gegeben, siehe S.Z65.

Sonntagsrückfahrkarteu grlten:
s) zu den Sonntagen

zur Hinfahrl am Svnnabend (Samstag) von 12 Uhr an und
am Sonntag:

zur Rückfahrt «m Gormabend (Samstag), am Sonntag, ferner
am Montag bis 24 llhr;

b) zu den Festtagen — Neujahrstag, Geburtstag des Führers und
Reichskanzlcrs, Nationaler Feiertag des deutschen Volkes, Him-
melfahrtstag, Fronleichnamstag, Peter- und Paulstag, Bußtag
und andere von der Eisenbahnverwaltung besonbers bekannt-
gcgebene Festtage;

zur Hinfahrt am Tage vvr dem Festtag von 12 Uhr ab und am
Fcsttag, zur Rückfahrt am Lag vvr dem Festtag, am Fcsttag,
ferner am darauffolgcndcn Tag bis 24 Uhr.

Licgt ein Sonntag umiiittelbar vor vder nach cinem dieser Fest-
tage, sv gelten dic Sonntagsrückfahrkarten

zur Hinfahrt am Tag vor den zusammcnhäiigenden Sonn- odcr
Festtagcn von 12 Uhr an und an dcn beiden Sonn- und Fest-
tagen selbst,

zur Rückfahrt am Tag vor dm zusammmhängendm Sonu-
und Festtagm, an den beiden Sonn- und Fcsttagen selbst, ferner
am darauffolgendm Tag bis 24 Uhr.

Jst cin Sonntag von cincm dieser Fcsttage nur durch einen
dazwischm liegendm Werktag getrennt, so gelten dre Sonntags-
rückfahrkartcn

zur Hinfahrt vvm Tag vor dem erstcn Sv»n- vder Festtag von
12 Uhr an bis zum ziocitm Svnn- vdcr Festtag,
zur Rückfahrt vom Tag vor dem crstm Sonn- odcr Festtag bis
zum Tag nach dem zwciten Sonn- odcr Festtag 24 uhr.

c) zu Ostcrn

zur Hinfahrt vom Gründonncrstag von 12 Uhr an bis Oster-
mvntag;

znr Rückfahrt vvm Gründonnerstag bis Dimst»g nach Ostern
24 Uhr;

6) zu Pfingstm

zur Hinfahtt vom Freitag vor Psingsten von 12 Uhr an bis
Pfingstmontag;

zur Rückfahrt vom Freitag vor Pfingsten bis Dienstag nach
Pfingsten 24 Uhr;

e) zu Weihnachten

zur Hinfahrt vvm 23. Dczember von 12 Uhr an bis 26. De-
zember;

zur RückfahrL vom 23. bis 27. Dezember 24 Uhr.

Fällt der 23. Dezcmber auf einen Sonntag, so gelten dic Karten
zur Hinfahrt und Rückfahrt vom 22. Dezembcr von 12 Uhr an.
Fällt der 27. Dezember auf einen Sonntag, so gelten die Karten
zur Rückfahrt bis zum 28. Dezembcr 24 Uhr.

l) zu dcn Mittwochen (nur in Derbindungen, wo sie an Mitt-
wochen ausgegebm werden)
zur Hinfahrt am Mittwoch von 12 Uhr an;
zur Rückfahrt am Mittivvch, femer am Donnerstag bis 3 Uhr.

Die Hinfahrt muß am Sonn- vder Festtag um 24 Uhr, bei
Gültigkeit übcr mchrere zusammmhängmde Sonn- odcr Festtage
am lctztm Sonn- oder Festtag um 24 Uhr becndet scin.

Die Rückfahrt muß am Montag oder am Tag nach Festtagcn
um 2^1 Uhr, am Donnerstag um 3 Uhr becndet sein.

Sonntagsrückfahrkarten können für die 2. und 3. Klasse aus-
gcgeben werden. Uebcrgang von dcr 3. zur 2. Klassc ist gcstattet.
Hicrfür wird der Untcrschied zwischen den ermäßigten Prcism bei-
der Klassen erhoben. Sonntagsrückfahrkartm gclten für alle Per-
sonmzüge. Eil-, Schnell-, fl/>- und dic in den Fahrplänm mit I,
bezcichneten Züge dürfen gegm Zahlung der vollen tarifmäßigm
Zuschlägc benutzt wcrdm. Die Eisenbahnverwaltung kann emzelnc
Züge ausschließm.

Fa h r t un t cr b rc ch u ng ist auf dcr Hin- und Rückfahtt se
einmal gcstattet, auch kann die Rücksahrt von einem Unterwegs-
bahnhof angettetcn wcrden.

Fcsttagsrückfahrkarten

wcrden während der großcn Festc (Ostern, Pfingstcn, Weihnachtm)
mit verlängerter Gültigkeit ausgegebm — mcist 7 bis 10 Tage —.
Nähcrcs wird in sedem Fall durch drc Presse, Aushängc usw. be-
kaimtgcgcbcn. Ermäßigung 33^/z °/o.

Fahrtunterbrechung ebmsv wie bei andcren Sonntags-
kartm auf dcr Hin- und Rückfahtt se einmal

Für Ausslugsfahrten stehen fcrner in cinzelnen Der-
kchrsbezichungcn zur Verfügung: Mittwochkarten, Rund-
reisekarten, Aehnerkarten.

Sonsttge Fahrvreisermllßigungen

Fahrprcisermäßigungen für Schulfahrten, Iugendpflcge »nd kindcr-
retche Familien:

1- Schulfahrten

2. Fahrten zur Jugenbpslegc

3. Schülcrfahrkartcu

4. Schülcrmonatskartm

L. Ermäßigung für kinderreiche Familim

Fahrprcisennäßigung für Urlaubskartm:

1. Urlaubskartm

2. Feriensvnderzugskatten
8 Ostpreußcnrückfahrkartett

4. Schülerfahrkarten

5. Fabrscheinheftc zu ermäßigten Preifcn (20 °/o)

6. Festc Rimdreisekartm

Fahrpreisermäßigungcn für gemeinsame Reisen vvn Vcrcincn, grö-
ßcrcn Gcsellschaftcn, Beiegschaftm usw.:

1. Gesellschaftsfahrten

2. Kleine Sonderzügc

3. Gcsellschaftssonderzügc

4. Verwaltunassonderzüge

5. Zchnerkartm

Fahrprcisermäßigimg für den Berufsverkehr:

1 Nctz- und Bczirkskartm
2. Mvnats- und Trilmonatskarten

24'
 
Annotationen