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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg und Umgebung: Gemeinden Ziegelhausen mit dem Ortsteil Peterstal und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg und Umgebung — Heidelberg, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.2521#0452

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Auszug aus dem Wehrgesetz

373

bes Reichsarbeitsdienstes, oder solange sic eine Mvbil-
machungseinteilung haben;

sind vervilichter, inncrhalb einer Woche ihren Wohnungs- usw.
wechsel dem Wehrmeldeamt Heidelber^ (Stadtkaserne, Semi-
narstraße l/S) schriftlich oder mündlich unter Vorlage des
Wehrpasses zu melden. Bei mündlichen Meldungen ist neben
dem Wehrpaß nsch die Kriegsbeorderung oder Wehrpaßnotiz
vorzulegen.

Offizrere und Wehrmachtsbeamte im Offizier-
rang melden sich in gleicher Weise bcim Wehrbezirkskommando
Heidelberg sebcnsalls Stadtkaserne).

Bei allen persönlichcn An- und Abmeldungen bei den polizei-
lichen Meldestcilen müssen sich die Wehrpflichtigen usw. über ihr
Wehrdienstverhältms durch Vorlage des Wehrpasses vder eines vom
Wehrmeldcamt ausgestellten Ausweises ausweiscn.

Die Bcamtcn der Ordnungs- und Sicherheitspolizei, sowie die
des Einwshnermeldeamts werden sich bei den Meldungen dcs
unter s und b beschriebenen Personenkreises vcrgewissern, ob die
Wehrpflichtigen ihren Meldepflichten beim Wehrmeldcamt bzw.
Wchrbezirkskvmmandv nachgekommen sind. Diese Beamtcn sind
ermächtigt, hierzu die Vorlage des Wehrpasses usw. zu verlangen.
Sowcit die Meldepflichtigen rhren Pflichtcn nicht nachgekommen
find, sind

a) die Dienstpflichtjgen mrd Freiwilligen jüngerer Jahrgänge der
Wehrabteilung dcr Polizeidirekftvn,

b) di« Wehrpflichtigen des Bcurlaubtenstandes dem Wehrmelde-
amt bzw. WehrhezirkskoMmando zuzuweisen.

Die Beamten der Ordnungs- usw. Pvlizei prüfen ferner das
Wehrdienztverhältnis der in Herbergen und auf Wandcrschast be-
fmdlichcn Personen, besonders auch in der Zeit der Erfassung,
Musterung und Aushebung.

Bei Entgegennahme der Ein- und Auszugsmeldungen wird stcts
darauf geachtet, daß die Spalte n — übcr das Wehrdienstverhält-
nis — ordnungsgemäß ausgesüllt ist; dieses isi aus dem Wehrpaß
Seite 5 und 36 ersichtlich. Jn Zweifelsfällen werdcn die Dienst-
bzw. Wehrpflichtigen an die Wehrabteilung der Polizeidirektion
bzw. an das Wehrmeldeamt verwiesen.

Wehrpflichtige usw., die ins Ausland gchcn wollen, wcrdcn
gemäß meiner Bekanntmachung vvm 25.9. IM7 bcraten und da-
von die Paßinhaber an die Wehrabtcilung, diejenigen ohne Paß
an das Paßamt der Polizeidireklion verwiescn.

9. Anmeldung zur Wehrstammrollc (Ersassung).

Die im Stadtbercich wohnenden Dienstpflichtigen ivcrden durch
Bekanntmachung der Polizeidirektion zur Anlegung des Wchr-
stammblatts aufgerufen; sie haben sich bei der Webrabteilung dcr
Polizeidirektion persönlich zn melden und hierbei die im Äufrus
aufgezähltcn Personal- usw. Papiere vorzulegen.

Die Dicnstpflichtigen des Landbezirks wcrden durch Bekannt-
machung dcs Bezirksamts (Landrats) aufgernfcn. Die Anmeldung
dicser Dienstpflichtigen hat bci der znständigen Ottsbchörde zu er-
folgen.

ro. Musterung und Aushebung.

Der ftweils dienstpflichtige Jahrgang, sowie die in den Bor-
jahren vom aktiven Wehrdienst zurückgestellten Dienstpflichtigen
werden durch Bekamttmachung der Kteispolizeibchörde (Polizei-
direktion bzw. Bczirksamt) zur Musterung bzw Aushebunq auf-
gerufen.

Die Entscheidung erfolgt nach dem Ergebms der ärztlichen
Untersuchung und dem Vorschlag der Kreispolizeibehördc durch das
Wehrbezirkskommando.

II. Gibt es eine Zurückstellung vom aktiven Wehrdienst?
Wehrpflichtige können im Fnedm von der Erfüllnnq des ak-
tiven Wehrdienstes aus häuslrchen, wittschaftlichm oder bcruflichm
Gründen airf '--grenzte Zeit zurückgestellt werden.

a) Jm Bereich des Stadtgebietes Hcidclberg Wohnmdc rcichen di<
Gesuche — unter Bcifügung dcr erforderlichm Bcweisstücke —
bei der Wehrabteilung der Polizeidirektion ein. Entscheidnng
ergehr im Einvemchmen mit dcm Wchrbczirkskommando.

b) Jn den Landgemcindm sind die Zurückstellungsgesuchc ber der
Ortsbchörde (Bürgcmreister) zu stellm. Nach Prüfung und
Stellungnahme erhält die Gesuche das zuständige Bezirksamt
(Landrat) zur Entscheidrmg im Einvemehmm mit dem Wchr-
bezirkskvmmando.

12. Strafbestimmungm.

Dem Erfassungs-, Musterungs- und Aushebungs-Auftuf, sowie
dm Meldevorschriften ist pünktlich Fvlge zu leistm, andemfalls
Bestrafung durch die Krerspslizeibchörde (Polizeidirektvr vder Land-
rat) erfolgm muß; außerdem kann die pvlizciliche Vorsührung ver-
anlaßt werden.

Verstöße gegen die Meldevorschristen des Wehrbezirkskvmman-
dos bzw. Wchrmeldeamts sowie die Richtbefolgung der von diesm
DimWclien ausgegebenen Befehlen werden von diescn DrenDellen
besondcrs geahndet.

Anmerkung. Ber jeder schriftlichen Lingabe der Wehr-
pflichtigm usw. sind der Wohnott, die Wohnung, Dor- und Fa-
milrmname, sowie der Beruf und die Gebuttsdatm anzugebm.

Nachrichten für Freiwilligc.

Freiwilliger Linttitt in dic Webrmacht ist in der Regel vom
vollcndeten 17. bis zum 25. Lebmsjahre möglich. Dic Wahl des
Wehrmachtteils (Hcer, Kriegsmarme, Luftwaffe), der Waffengat-
tung und des Lruppenteils steht dem Bewcrber mit cinigen Ein-
schränkungen frei. (Nähere Auskunft hierüber etteilt das Wehr-
bezirkskvmmando Heidclberg.)

Einstellung ersvlgt:

a) beim Heer im Oktober jeden Jahres — bevorzugt werdm 2n-
haber einer Bescheinigung über Kraftfahr-, Reit-, Morse- und
sonstige technische Ausbildrmg —, Dicnstzcit 2 Iahre;

b) bei der Kricgsmannc zu verschiedmen Aeiten, bevorzugt wer-
dm Handwerker aller Art, besonders aus der Mctallindustrie
— Dicnstzeit 2 bis 4 Jahre;

c) bei der Lnftwaffc im Frühjahr (Flicger L.N.Tr.) und Herbst
(Flieger L.N.Tr. und Flak) jeden Jahres, bevorzugt wcrdcn
Handwerker aller Art, besonders aus der Metallindustrie —
Dicnftzeit 2 bis i Jahre.

Angehörige dcr seemännischm Dcvölkerung dürfen sreiwillig
nnr bei der Kriegsmarine, dieienigcn der sliegerischm Devölkerung
nur bei der Luftwaffe cintretcn.

Boraussetzung für die Annahme ift, daß dcr Bewcrber

a) eine Mindcstkörpcrgröße von I60cm bcsitzt,
k) die deutsche Reichsanqehörigkeit bcsitzt,

c) wehnvürdig ist,
cl) nicht 2ude ift,

e) gcrichtlich nicht vorbeftraft und anch sonst unbescholtm ift,
k) unverheiratet ist,

§) als Äinderjähriger dic Genchmigung des gesctzlichm Vettreters
vorlcgt.

Vor der Meldung ist dic Ausstellung des Frciwilligmschcines
;u bcantragcn, und zwar

s) die Dewcrber aus dem Amtsbereich Heidclbcrg-Stadt bei der
Wehrabteilnng der Polizcidircktion,

b) dieimiqm aus dem Amtsbereich Hcidelberg-Land bei dem ;u-
ständigm Bürgcrmeistcr.

Hierbci sind folgmde Ausweise vorzulcgm:

1. Faimlimstammbuch oder Gebuttsurkiindc (nicht Gebnttsschein),

2. bcglaubigte Einwilliqungserklärung des gcsetzlichen Dcttrcters
(Vordrucke wcrdm von dcn zuständigm Polizeiwachen ausge-
geben und beglaubigt),

8. das Arbeitsbuch,

4. zwei Lichtbilder (Größe 37 x 52 mm), keine Uniform-
bilder,

5. Nachiveis über Augcbörigkeit ;u NS.-Formationm,

6. Nachwcis über dm Besitz von Sportabzeichm, Grundschein der
DLNG-, Freischwimmerschein usw.,

7. Führerscheiii für Kraftfahrzcuge, Segel- und Mottrflugzeuge,
Rcitausbildung nsw.

Weitere Auskunst ettcilt die Wehrabrcilung dcr Polizeidirektion
Hcidclberg, in Landgemeindm dic zuständigcn Ottspolizeibehördm
sowie das Wehrbezirkskommando bzw. das Wchrmeldcamt: auch
gcbm die von Zcit zu Aeit in den Tageszcitungm crschcinmdm
Dervffmtlichungen über den Eintritt Frciwilliger nähcren Auf-
schluß.

Ueber den Einttitt in dm Reichsarbcitsdienst gibt das Mclde-
amt für den Reichsarbcitsdienst Heidelbcrg (Stadtkasemc) nähcrc
AuskMft.
 
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