Vsurrekvs Kotvs Xrvur I
Vvr«l»»elisk» lm) K»i«l«Ilr»rs 1 ?
Krsnll«ntrsn»i»orts >
W
bei Unglücksfällen oder auf ärztl. Bestimmung
durch das städtische Sanitätsauto und den städt.
Krankenwagen.
Anmeldungen durch Fernruf 02 oder 5215
„Sanirätswache" oder mündlich auf der städt.
Feuer- und Sanitätswache, Kirchsttaße.
Die Gebühren für Privatttansporte sind an die
Stadtkasse zu bezahlen.
Bei Festlichkeiten und größeren Bersammlun-
gen, außergewöhnl.Ansammlungen usw.werden
auf Ansuchen der Bereine oder Anordnung der
Polizeidirektion
Vseksn
gestellt, für deren entsprechende Unterkunft die
Beranstalter Borsorge zu tteffen haben.
Für die Tätigkeit der Wache, deren Stärke von
der Führung der Bereitschaft (m) Heidelberg 1
bestimmt wird, haben die Beranstalterdie festge-
setzte Gebühr zu entrichten.
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durch das städtische Sanitätsauto und den städt.
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Anmeldungen durch Fernruf 02 oder 5215
„Sanirätswache" oder mündlich auf der städt.
Feuer- und Sanitätswache, Kirchsttaße.
Die Gebühren für Privatttansporte sind an die
Stadtkasse zu bezahlen.
Bei Festlichkeiten und größeren Bersammlun-
gen, außergewöhnl.Ansammlungen usw.werden
auf Ansuchen der Bereine oder Anordnung der
Polizeidirektion
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gestellt, für deren entsprechende Unterkunft die
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