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Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung: Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung — Heidelberg, Band 78.1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.2523#0431

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373

Deutschr Reichrbahn: Sonntags- unL FesttagS-Rückfahrkarten. Sonstrge FahrpreisermSßigungen

L Znkchlüz« für Aernschnellrüz«

«nd Fernschnelltriedwa-ra:

Der Fernschnellzugzuschlag, dcr nebrn dem Schnellzugzuschlag
unter 1. «rhoben wird, beträgt für fv-Züge lauch ?Ot) auf
Lntfrrnungen

s) bis 3vo stm (Zone ^) für r. «nd 2. Klasse 2.— für
g. Klasse 1—

b) über Zoo km (Aone 6) für i- unb 2. Klasse 3.— für

3. Klasse i.so

Dci Bcnukung von ,D"-Zügcn werden PreiSzuschlägr nach be-
sonderrm Tarif erhoben. Außecdem wird bei l.-Zügen, die als
„v,§üge mjt besonderem Tarif" bczeichnet sind, Schnellzugzuschlag,
und bei st-Zügen, die alS „^O-Aüge mit besonderem Tarif" be-
zeichnet sind, Schn«llzugzuschlag und Femschnellzugzuschlag erhoben.

Die Geltungsdauer ber FahrauSweise, auch ber alS zur
Rückfahrt gültig gekennzcichneten, beträgt vier Tage. Die Gel,
tungSdauer beginnt mit dem Tage deS AuSgabestempels. Die Reise
kann an rinem beliebigen Tage innerhalb der GeltungSdauer aiu
getreten werden und muß spätestenS um Mitternacht des letzten
GeltungStageS beenbet sein. Die Grltungsdauer der Sonntags,
rückfahrkarten ist besonderS geregelt.

Kinder biS zum vollenbeten vierten LebenSiahr, für b!e kein
besonderer Platz beansprucht wird, werden ohne FahrauswerS frei
befördert. Für Kinder vom vvllendeten vierten biS zum vollendeten
zehnten Lebenssahr und für süngere Kinder, für die ein besonderer
Platz beansprucht wird, ist ein FahrauSweiS zum halben FahrpreiS
(auch Zuschlag) m löscn. Für zwei solcher Kinder kann ein Fahr,
auSweis inm vollen Fahrpreis gelöst werden.

Für Hund« ist der halbe Fahrpreis 3. Klasse für Personen,
züge zu bezahlen.

SonntasS. unb Frsttags-SMfnhrkattm

SonntagSrSckfahrkarten
werden nur für besonderS bekanntgegebene Derbindungeu auS-
gegeben, siche S. 365.

SonntagSrückfahrkarten gelten:

a) zu den Sonntagen

zur Hinfahrt am Sonnabend (Samstag) von 12 Uhr an und
am Sonntag;

zur Rückfahrt am Sonnabend (Samstag), am Sonntag, femer
am Mvntag bis 24 Uhr;

b) zu den Festtagen — Neusahrstag, Geburtstaa beS Führers und
RcichskanzlerS, Nationaler Feicrtag des deutschen Dolkes, Hirn,
melfahrtstag, FronleichnamStag, Peter, und Paulstag, Bußtag
und andere von der Liscnbahnverwaltung besonderS bekannt,
gegebme Festtage;

zur Hinfayrt am Tage vor dern Fcsttag von 12 Uhr ab und am
Festtag, zur Rückfahrt am Tag vor dem Festtag, am Festtag,
ferner am darauffolgenden Tag biS 24 Uhr.

Lieat ein Sonntag unmittelbar vvr oder nach einem dieser Fest,
tage, so ßelten pjx Sonntagsrückfahrkarten

zur Hinfahrt am Tag vor den zusammenhängenden Sonn, oder
Festtagen von 12 Uhr an und an den beiden Sorm- und Fest,
tagen selbst,

zur Rückfahrt am Tag vor den zusammenhängenben Sonn,
und Festtagen, an den beiden Sonn, und Festtagrn selbst, ferner
am darauffolgenden Tag bis 24 Uhr-
Jst ein Sonntag von einem dieser Festtage nur durch einen
dazwischen liegenden Werktag getrennt, so gelten die Sonntags,
rückfahrkarten

zur Hinfahrt vom Tag vor dem ersten Sonn- oder Festtag von
12 Uhr an bis zum zweiten Sonn, oder Festtag,
zur Rückfahrt vom Tag vor dem ersten Sonn, oder Festtag biS
zum Tag nach dem zweiten Sonn, oder Festtag 24 Uhr-

c) zu Ostern

zur Hinfahrt vom Gründonnerstag vvn 12 Uhr an bis Oster,
rnontag;

zur Rückfahrt vom Gründonnerstag bis DienStag nach Ostem
24 Uhr;

ä) zu Pfingsten

zur Hinfahrt vom Freitag vvr Pfingsten von 12 Uhr an bi-
Pfingstmvntag;

zur Rückfahrt vom Freitag vor Pfingsten biS DienStag nach
Pfingsten 24 Uhr;

e) zu Weihnachten

zur Hinfahrt vom 23. Dezember von 12 Uhr an biS 26. De,
zember;

zur Rücksahrt vom 23. bis 27. Dczember 24 Uhr.

Faur oer 23. Dezember auf einen Sonntag, so gelten die Äarten
zur Hinfahrt und Rückfahrt vom 22. Dezember von 12 Uhr an.
Fällt der 27. Dezember auf einen Sonntag, so gelten die Karteu
zur Rückfahrt oi» zum 28. Dezember 24 Uhr.

i) zu den Mittwochen (nur in Verbmdungen, wo sie an Mitt,
wochen ausgegeben werden)
rur Hinfahrt am Mittwoch von 12 Uhr an;
zur Rückfahrt am Mittwoch, femer am Donnerstag bis 3Uhr.

Die Hinfahrt muß am Sonn, oder Festtag um 24 Uhr, bei
Gültigkeit über mehrere zusammenhängenoe Sonn, oder Festtage
am letzten Svnn, vder Festtag um 24 Uhr beendet sein.

Die Rückfahrt muß am Montag oder am Tag nach Festtageu
um 24 Uhr, am Donnecstag um 3 Uhr beendet sein.

Sonntagsrückfahrkarten können für die 2. und 3. Klasse aus-
gegeben werden. Uebergang von der 3. zur 2. Klasse ist gestattet.
Hierfür wird der Untcrschied zwischen den ermäßigten Preisen bei,
der Klassen erhoben. Sonntagsrückfahrkarten gelten für alle Per,
sonenzüge. Eil-, Schnell-, und die in den Fahrpläncn mit U
bezeichneten Züge dürfen gegen Zahlung der vvllen tarifmäßigm
Duschläge benutzt werden- Die Eisenbahnverwaltung kann einzelne
Züge ausschließen.

Fahrtunterbrechung ifi auf der Hin- und Rückfahri fe
einmal gestattet, auch kann die Rückfahrt von einem Unterwegs,
bahnhof angetreten werden.

Festtagsrückfahrkarten

werden während der großen Feste (Ostern, Pfingstm, Weihnachten)
mit verlängerter Gültigkeit ausgegeben — meist 7 biS 10 Tage —.
NähereS wird in jedem Fall durch die Presse, Aushänge usw. be-
kanntgegeben. Ermäßigung 33'/, °/°.

Fahrtunterbrechung ebenso wie dei anderm SonntagS-
karten auf der Hin- und Rückfahrt je einmal-

Für AuSflugSfahrten stehen femer in einzelnen Der,
kchrsbeziehungen zur Äerfügung: Mittwochkarten, Rund,
reisekarten, Zehnerkarten.

Sonsttge FahrvreiSermüßjgungen

FahrpreiSermäßigungen för Schulfahrteii, Jugendpsiege «ch kinder-
reiche Familien:

1- Schulfahrten*

2. Fahrten zur Jugendpflege *

3. Schülerfahrkartcn

4. SchülermonatSkarten

5. Ermäßigung für kinderreiche Familien*

Fahrpreisermäßigung für UrlaubSkartea:

1. UrlaubSkartrn *

2. FeriensonderzugSkarten *

S. Ostvreußenrückfahrkarten *

4. Schülerfahrkarten

* z. Zt. keine Ausgabe.

5. Fahrscheinheste zu ermäßigten Preisen (20 »/<-)*

6. Feste Rundrrisekarten *

Fahrpreisermäßigmgen für gemeinsame Reisen von Vereinen, grö>
seren Grsellschaften, Belegschafteu «sw.:

1. Gesellschaftsfahrten *

2. Kleine Sonderzügc*

3. Gesellschaftssonderzüge*

4. VerwaltungSsonderzüge *

5. Aehnerkarten *

Fahrprei-ermäßiglmg sür ben Ber«f-verkehr:

1. Netz- und Bezirkskarten

2. MonatS, und Leilmonatskart«»
 
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