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Anzeige der Vorlesungen der Badischen Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Anzeige der Vorlesungen, welche im Winterhalbenjahre 1825/1826 bis Sommerhalbenjahre 1830 auf der Grossherzoglich Badischen Ruprecht-Carolinischen Universität zu Heidelberg gehalten werden sollen — Heidelberg, 1825-1830

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https://doi.org/10.11588/diglit.2698#0048
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fie zur Unit ersiiät gehörigen Sammlungen von Naturalien
und physicalischen Apparaten, die im Grossherzoglichen
Schlossgarten angelegten forst— und landwirthschafllichen
Plantagen, die beiden medicinisch—botanischen Gärten, das
anatomische Theater, das acadcmische Hospital und die Ent-
bindungsanstalt, werden nicht nur bei den Vorlesungen benutzt,
sondern können auch, auf Anmelden bei den Vorstehern der-
selben, von Reisenden ausser den Vorlesungen gesehen werden.
Der Akademisch— Botanische Garten wird täglich von
9 ■—10 und von 5 — 6 Uhr geöffnet. Für den Besuch in
ausserordentlichen Stunden wird eine besondere Einlasskarte
vomDiredor gegeben.

Die Unwersitätsbiblioihek wird Mittwochs und Sonna-
bends Nachmittags von 2— 4 Uhr, an den übrigen Wo-
chentagen von 10—12 Uhr geöffnet. Ueber die bei dem
Verleihen statt findenden Bedingungen geben die gedruckten
und auszugsxveise im IX. Titel der allgemeinen akademischen
Gesetze enthaltenen Bibliothekgesetze Auskunft.

Mit der Universitätsbibliothek ist eine academische
Jjeseanstalt verbunden, in welcher über hundert Zeitungen
und Zeitschriften aus allen Fächern , nebst einer bedeuten-
den Anzahl anderer Bücher, aufgelegt sind. Die Directoren
der Ansialt werden jedesmal bey Anfang der Vorlesungen
am schwarzen Brette bekannt gemacht, welche denjenigen
Studierenden, die als Mitglieder eintreten wollen, die nöthige
Auskunft ertheilen.

Ueber den sittlichen Zustand der Studirenden wird das
Ephorat, in dessen Geschäfts^reis die Aufsicht über die Sitt-
lichkeit und den Fleiss der Akademiker gehört, sich mit den
Eltern und Vormündern in Correspondenz setzen.

Ueber Wohnung und Kost ertheilt der Commissär, Uni—
versitdtssyndicus und Ilofgerichtsrath v. Kleudgen , Nach-
richt, und übernimmt die dahin gehörigen Commissionen.
Hie Herren, die hier Wohnungen suchen, werden daher ihres
eigenen Vorlheils wegen hiermit aufgefordert, sich nur an den
genannten Jjogiscommisslir, oder an die Oberpedellen, und
nicht an sich eindringende Zwischenleute zu tuenden.

MANNHEIM,

BUCHDRUCKEREI DES KATHL. BUB GEBHOSPITALS.
 
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