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II, Juristische Facultät.
Ordentliche Professoren.
Geh. Bath Thibaut : Pandecten,
-------Zachariae: Piaturrecht; das Verfassungsrecht der Ein-
herrschaft mit einer Volksvertretung', mit Rücksicht auf die
Verfassung von Baden, Baiern, Kurhessen, Darmstadt, Han-
nover, INassau, Sachsen und Wiirtemberg, katholisches und
protestantisches Kirchenrechl; philosophisches Strafrecht.
Geh. Rath Mittermaier : Deutsches Privatrecht mit Einschlaft
des Handels und Wcchselrechls, Civilprocefs-Practicum mit
Hinweisung auf Gensler's Anleitung. Gemeinen deutschen
Criminal-Procefs mit beständiger Rücksicht auf die neuen Ge-
setzbücher und den französischen Strafprocefs; Relatorium.
Geh. Hofralh Rosshirt: Juristische Encyelopädie und Methodo-
logie; äufsere Geschichte und Institutionen des römischen
Rechts; gemeines deutsches Criminalrecht.
Professor Walch : Ein auch für Anfänger bestimmtes Practicum, in
welchem einfache Rechtsfälle zur Entscheidung nach römi-
schem Rechte vorgelegt werden.
-— — VVii.lv: Geschichte des römischen Rechts bis auf Justi-
nian. Anleitung zum Studium der Quellen des römischen
Rechts. Privatissima und Examinatoria über die Geschichte
und Institutionen des römischen Rechts.
Aufs erordentliche Professoren.
Professor Morstadt: Staatsrecht des deutschen Bundes und sei-
ner einzelnen Bundesstaaten ; Völkerrecht sammt Anleitung zur
Diplomatie; Civil-Procefslheorie; Concurs-Procefs; Nationalö-
konomie.
Prof. Guyet: Aeufsere Geschichte und Institutionen des römi-
schen Piechts; Erbrecht nach VVcning's System; Theoriedes
deutschen gemeinen Civilprocesses ; Concursprocefs, öffentlich.
Privatdocenten.
Doctor Uihlein : Historische Entwickelung des Ehcrechts bis zur
Zeit Justinians,
— Zöpfl: Deutsche Staats- und Rechls-Geschichte, gemeine»
deutsches Criminalrecht; Privatissima und Examinalorien
über einzelne Rechtslheile in deutscher oder lateinischer
Sprache.
— A.Gijvet : Juristische Encyclopädie u. Methodologie. Badi-
scher Civilprocefs; badisches Landrecht; Examinalorien über
Pandecten, gemeinen und badischen Civilprocefs und Hir-
chcnrccht, in deutscher oder lateinischer Sprache.
Dr. Deurer : Einleitung in das Corpus juris civilis; Institutio-
nen des römischen Rechts; Geschichte des römischen Rechts
bis; auf Juslinian. Erklärung des JO. Buches der Dige-
sten. Gemeines deutsches Criminalrecht. Privatissima
II, Juristische Facultät.
Ordentliche Professoren.
Geh. Bath Thibaut : Pandecten,
-------Zachariae: Piaturrecht; das Verfassungsrecht der Ein-
herrschaft mit einer Volksvertretung', mit Rücksicht auf die
Verfassung von Baden, Baiern, Kurhessen, Darmstadt, Han-
nover, INassau, Sachsen und Wiirtemberg, katholisches und
protestantisches Kirchenrechl; philosophisches Strafrecht.
Geh. Rath Mittermaier : Deutsches Privatrecht mit Einschlaft
des Handels und Wcchselrechls, Civilprocefs-Practicum mit
Hinweisung auf Gensler's Anleitung. Gemeinen deutschen
Criminal-Procefs mit beständiger Rücksicht auf die neuen Ge-
setzbücher und den französischen Strafprocefs; Relatorium.
Geh. Hofralh Rosshirt: Juristische Encyelopädie und Methodo-
logie; äufsere Geschichte und Institutionen des römischen
Rechts; gemeines deutsches Criminalrecht.
Professor Walch : Ein auch für Anfänger bestimmtes Practicum, in
welchem einfache Rechtsfälle zur Entscheidung nach römi-
schem Rechte vorgelegt werden.
-— — VVii.lv: Geschichte des römischen Rechts bis auf Justi-
nian. Anleitung zum Studium der Quellen des römischen
Rechts. Privatissima und Examinatoria über die Geschichte
und Institutionen des römischen Rechts.
Aufs erordentliche Professoren.
Professor Morstadt: Staatsrecht des deutschen Bundes und sei-
ner einzelnen Bundesstaaten ; Völkerrecht sammt Anleitung zur
Diplomatie; Civil-Procefslheorie; Concurs-Procefs; Nationalö-
konomie.
Prof. Guyet: Aeufsere Geschichte und Institutionen des römi-
schen Piechts; Erbrecht nach VVcning's System; Theoriedes
deutschen gemeinen Civilprocesses ; Concursprocefs, öffentlich.
Privatdocenten.
Doctor Uihlein : Historische Entwickelung des Ehcrechts bis zur
Zeit Justinians,
— Zöpfl: Deutsche Staats- und Rechls-Geschichte, gemeine»
deutsches Criminalrecht; Privatissima und Examinalorien
über einzelne Rechtslheile in deutscher oder lateinischer
Sprache.
— A.Gijvet : Juristische Encyclopädie u. Methodologie. Badi-
scher Civilprocefs; badisches Landrecht; Examinalorien über
Pandecten, gemeinen und badischen Civilprocefs und Hir-
chcnrccht, in deutscher oder lateinischer Sprache.
Dr. Deurer : Einleitung in das Corpus juris civilis; Institutio-
nen des römischen Rechts; Geschichte des römischen Rechts
bis; auf Juslinian. Erklärung des JO. Buches der Dige-
sten. Gemeines deutsches Criminalrecht. Privatissima