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Dr. Jou.Y : Experimentalphysik. Physische Geographie.
— Probst: Pharmaceutische Chemie. Forensische Chemie. He-
petitorium über die unorganische Chemie.
Die zur Universität gehörigen Anstalten, nämlich das
Modellencabinet, das physikalische Cabinet, das chemische
Laboratorium, der medicinisch - botanische Garten, die im
Grofsherzoglichen Schlofsgarten angelegten land- und forst-
wirtschaftlichen Plantagen, das zoologische Cabinet, das
anatomische Theater und die Klinik für Medicin, Chirur-
gie und Geburtshilfe, werden nicht nur bei den Vorlesun-
gen benutzt, sondern können auch, auf Anmelden bei den
Vorstehern derselben, von Reisenden aufser den Vorle-
sungen gesehen werden.
Die Universitätsbibliothek wird Mittwochs und Sams-
tags von 2 — 4 Uhr, an den übrigen Wochentagen von
10— 12 Uhr geöffnet. Ueber die bei dem Verleihen statt
findenden Bedingungen geben die gedruckten und auszugs-
weise im IX. Titel der akademischen Gesetze enthaltenen •
Bibliotheksgesetze Auskunft.
Ueber den sittlichen Zustand der Studirenden wird das
nach der Verordnung vom 9. Nov. 1833 conslituirle Epho-
r at, in dessen Geschäftskreise die Aufsicht über die Sitt-
lichkeit und den Fleifs der Academiker gehört, sich mit
den Eltern und Vormündern in Correspondenz setzen.
IjtiMbetjj.
Druckerei von Georg Beichakd.
Dr. Jou.Y : Experimentalphysik. Physische Geographie.
— Probst: Pharmaceutische Chemie. Forensische Chemie. He-
petitorium über die unorganische Chemie.
Die zur Universität gehörigen Anstalten, nämlich das
Modellencabinet, das physikalische Cabinet, das chemische
Laboratorium, der medicinisch - botanische Garten, die im
Grofsherzoglichen Schlofsgarten angelegten land- und forst-
wirtschaftlichen Plantagen, das zoologische Cabinet, das
anatomische Theater und die Klinik für Medicin, Chirur-
gie und Geburtshilfe, werden nicht nur bei den Vorlesun-
gen benutzt, sondern können auch, auf Anmelden bei den
Vorstehern derselben, von Reisenden aufser den Vorle-
sungen gesehen werden.
Die Universitätsbibliothek wird Mittwochs und Sams-
tags von 2 — 4 Uhr, an den übrigen Wochentagen von
10— 12 Uhr geöffnet. Ueber die bei dem Verleihen statt
findenden Bedingungen geben die gedruckten und auszugs-
weise im IX. Titel der akademischen Gesetze enthaltenen •
Bibliotheksgesetze Auskunft.
Ueber den sittlichen Zustand der Studirenden wird das
nach der Verordnung vom 9. Nov. 1833 conslituirle Epho-
r at, in dessen Geschäftskreise die Aufsicht über die Sitt-
lichkeit und den Fleifs der Academiker gehört, sich mit
den Eltern und Vormündern in Correspondenz setzen.
IjtiMbetjj.
Druckerei von Georg Beichakd.