10—12 Uhr geöffnet. Veber die bei dem Verleihen statt
findenden Bedingungen geben die gedruckten und auszugs-
weise im IX. Titel der akademischen Gesetze enthaltenen
Bibliolheksgesetze Auskunft.
lieber den sittlichen Zustand der Sludirenden wird das
nach der Verordnung vom 9. Nov. 1833 constiluirte Epho-
rat, in dessen Geschäftskreis die Aufsicht über die Sitt-
lichkeit und den Fleiss der Akademiker gehört, sich mit
den Eltern und Vormündern in Correspondenz setzen.
findenden Bedingungen geben die gedruckten und auszugs-
weise im IX. Titel der akademischen Gesetze enthaltenen
Bibliolheksgesetze Auskunft.
lieber den sittlichen Zustand der Sludirenden wird das
nach der Verordnung vom 9. Nov. 1833 constiluirte Epho-
rat, in dessen Geschäftskreis die Aufsicht über die Sitt-
lichkeit und den Fleiss der Akademiker gehört, sich mit
den Eltern und Vormündern in Correspondenz setzen.