31
Die Universitäts-Bibliothek (Augustinergasse 15) ist für die
Studierenden Mittwoch und Samstag von 2—4 Uhr, an den übri-
gen Wochentagen von 10—12 Uhr geöffnet. Ueber die Bedingungen
des Verleihens von Büchern giebt der Anhang der akademischen
Vorschriften Auskunft.
Die archäologische Sammlung (Augnstinergasse Nr. 7, Erd-
geschoss) ist Mittwoch, Samstag und Sonntag von 11—1 Uhr
geöffnet.
Der botanische Garten einschliesslich der grösseren PHanzen-
häuser ist im Sommer von 6—12 und von 1—7, im Winter von
9—4 Uhr geöffnet.
Die Besichtigung der übrigen akademischen Institute und
Sammlungen, sowie der Kliniken ist nur mit besonderer Erlaubnis
der Direktoren gestattet.
Nachweis preiswürdiger Wohnungen für Studierende
durch das
Akademische Wolmungscommissariat
Bureau: Unirersitiitsgebiiude, II. Stock, geöffnet vormittags
9—12 Uhr, nachmittags 3—4 Uhr.
Den Herren Studierenden wird empfohlen, sich direkt ohne Vermittler
an das akademische Wohnungscommissariat zu wenden.
Ortsgebrauch beim Wohnungswechsel.
Auszug aus der Bekanntmachung des Bürgermeisteramts.
III. Wurde das Mietverhältnis für eine bestimmte Zahl von
Monaten, Wochen oder Tagen eingegangen, so endigt dasselbe,
ohne dass eine besondere Kündigung nötig fiele, mit dem Ablauf
des vereinbarten Zeitraums. Hierher gehören auch die an Studierende
der hiesigen Hochschule auf Semester vermieteten Wohnungen.
Der Anfang des Semesters ist im Sommer auf 15. April, im
Winter auf 15. Oktober, das Ende im Sommer auf 15. August
und im Winter auf 15. März festgesetzt.
Wird eine Wohnung auf mehrere Semester gemietet, so um-
fasst das Mietverhältnis im Zweifelfalle auch die zwischen den
einzelnen Semestern liegende Ferienzeit.
Die Universitäts-Bibliothek (Augustinergasse 15) ist für die
Studierenden Mittwoch und Samstag von 2—4 Uhr, an den übri-
gen Wochentagen von 10—12 Uhr geöffnet. Ueber die Bedingungen
des Verleihens von Büchern giebt der Anhang der akademischen
Vorschriften Auskunft.
Die archäologische Sammlung (Augnstinergasse Nr. 7, Erd-
geschoss) ist Mittwoch, Samstag und Sonntag von 11—1 Uhr
geöffnet.
Der botanische Garten einschliesslich der grösseren PHanzen-
häuser ist im Sommer von 6—12 und von 1—7, im Winter von
9—4 Uhr geöffnet.
Die Besichtigung der übrigen akademischen Institute und
Sammlungen, sowie der Kliniken ist nur mit besonderer Erlaubnis
der Direktoren gestattet.
Nachweis preiswürdiger Wohnungen für Studierende
durch das
Akademische Wolmungscommissariat
Bureau: Unirersitiitsgebiiude, II. Stock, geöffnet vormittags
9—12 Uhr, nachmittags 3—4 Uhr.
Den Herren Studierenden wird empfohlen, sich direkt ohne Vermittler
an das akademische Wohnungscommissariat zu wenden.
Ortsgebrauch beim Wohnungswechsel.
Auszug aus der Bekanntmachung des Bürgermeisteramts.
III. Wurde das Mietverhältnis für eine bestimmte Zahl von
Monaten, Wochen oder Tagen eingegangen, so endigt dasselbe,
ohne dass eine besondere Kündigung nötig fiele, mit dem Ablauf
des vereinbarten Zeitraums. Hierher gehören auch die an Studierende
der hiesigen Hochschule auf Semester vermieteten Wohnungen.
Der Anfang des Semesters ist im Sommer auf 15. April, im
Winter auf 15. Oktober, das Ende im Sommer auf 15. August
und im Winter auf 15. März festgesetzt.
Wird eine Wohnung auf mehrere Semester gemietet, so um-
fasst das Mietverhältnis im Zweifelfalle auch die zwischen den
einzelnen Semestern liegende Ferienzeit.