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Anzeige der Vorlesungen der Badischen Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Anzeige der Vorlesungen der Grossh. Badischen Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg für das Winter-Halbjahr 1910/1911 bis Sommer-Halbjahr 1915 — Heidelberg, 1910-1915

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.2715#0445
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Die Erlaubnis zum Belegen nach Beendigung der Belegfrist
kann nur ganz ausnahmsweise vom Prorektor, dem das Anmeldungs-
buch zu diesem Zweck vorzulegen ist, erteilt werden.

Das Antestieren der Vorlesungen durch die Dozenten hat
spätestens 14 Tage nach Ablauf der Belegfrist zu erfolgen. Nur
die antestierten Vorlesungen werden in das Abgangszeugnis (Ex-
matrikel) aufgenommen. Ein Abtestieren am Schlüsse des Se-
mesters ist nicht vorgeschrieben.

\$ Als letzter Termin zur Einreichung von Honorarbefrei-
ungsgesuchen, — in denen auf besonderem Blatt die in dem betr.
Semester zu belegenden Vorlesungen und Uebungen (mit Namen
der Dozenten) zu verzeichnen sind — ist für das Wintersemester der
5. November (für das Sommersemester der 5. Mai) festgesetzt.
Die zu diesem Zwecke erforderlichen Pleisszeugnisse sind jeweils
gegen Semesterschluss bei den Dozenten persönlich zu er-
heben ; sie können aber nur solchen Studierenden ausgestellt werden,
die sich schon zu Anfang des Semesters den in Betracht
kommenden Dozenten vorgestellt haben.

Wegen der näheren Bestimmungen wird auf den Anschlag am
schwarzen Brett verwiesen. Formulare für Vermögens- und Pleiss-
zeugnisse sowie Abdrucke der Verordnung betr. die Befreiung von
Zahlung der Unterrichtshonorare sind in der Kanzlei erhältlich.
Stundung der Honorare findet grundsätzlich nicht statt.

Gebühren:

Die Immatrikulation«- (Aufnahme-) Gebühr beträgt bei der
erstmaligen Immatrikulation 20 Mark, nach vorherigem Besuch einer
andern deutschen oder nach Art der deutschen eingerichteten Uni-
versität oder deutschen technischen Hochschule 12 Mark;

beim Abgang von der Universität ist eine Exmatriknlations-
Gebühr von 10 Mark zu entrichten.

Für jedes Semester:

Anditoriengeld 5 M — zur Bestreitung der Kosten für all-
gemeine Universitätsbedürfnisse;

Institutsgebühr von den Studierenden der Medizin, Phar-
mazie und Naturwissenschaften 5 M (von Ausländern 25 M) — für
Instandhaltung und Einrichtung akademischer Institute;

Bibliothekgebühr 2 M — Beitrag zur Bestreitung des
Kostenaufwands der Universitätsbibliothek;

Praktikantenbeiträge und zwar: Chem. Laboratorium ganz-
tägig 20 M, halbtägig 12 M, sonstige Praktika 3—6 M — als teil-
weise Entschädigung für das in den betreffenden Instituten zum
Verbrauch kommende Material;

Beitrag zum akademischen Krankenverein 3 M (von Aus-
ländern 5 M). Dafür werden im Falle einer Krankheit bedeutende
Vergünstigungen gewährt;
 
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