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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Anzeige der Vorlesungen der Badischen Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Anzeige der Vorlesungen der Grossh. Badischen Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg für das Winter-Halbjahr 1915/1916 bis Sommer-Halbjahr 1920 — Heidelberg, 1915-1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.2716#0053
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Mitteilungen

für die Studierenden der Universität Heidelberg.

Die Immatrikulation, zu der persönliche Anwesenheit er-
forderlich ist, findet in den ersten Wochen des Semesters am
Schlüsse jeder Woche statt. Anmeldungen dazu werden vom
25. April ab jeweils an den vier ersten Wochentagen, Montag bis
Donnerstag, vormittags während der Stunden von 8—12Uhr
in der Kanzlei angenommen. Dabei ist vorzulegen: Schul-
abgangszeugnis (Reifezeugnis), Exmatrikel von den bereits be-
suchten Hochschulen, bei unterbrochenem Studium polizeiliches
oder militärisches Führungszeugnis und von Ausländern auch Pass
oder Heimatschein. — Kriegsteilnehmer sind vom persönlichen Er-
scheinen entbunden; sie können schriftlich auch durch Angehörige
angemeldet werden.

Wer sich erst nach der zur regelmässigen Immatrikulation
bestimmten Zeit anmeldet, wird nur dann noch ausnahmsweise zu-
gelassen, wenn er die verspätete Anmeldung durch Hinderungs-
gründe zu entschuldigen vermag. Die nachträgliche Immatrikulation
begründet keinen Anspruch auf die Anrechnung des Semesters für die
Zulassung zu staatlichen, kirchlichen oder akademischen Prüfungen.

Die Immatrikulation setzt den Nachweis der erforderlichen
wissenschaftlichen Vorbildung und der guten sittlichen Führung
des Aufzunehmenden voraus.

Hinsichtlich der wissenschaftlichen Vorbildung wird
verlangt:

Von Reichsangehörigen der Besitz des Eeifezeugnisses eines
deutschen Gymnasiums, eines deutschen Realgymnasiums oder einer
deutschen Oberrealschule.

Wenn nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufs-
studium der Nachweis der Reife für die Prima einer der genannten
deutschen neunstufigen Mittelschulen genügt (pharmazeutisches
Studium), so berechtigt diese Vorbildung auch zur Immatrikulation
für dieses Berufsstudium.

Reichsangehörige, die diesen Anforderungen nicht entsprechen,
können nur ausnahmsweise zur Immatrikulation zugelassen
werden, wenn sie sich über eine sonstige genügende wissenschaft-
liche Vorbereitung zu den Universitätsstudien auszuweisen ver-
mögen. Als Mindestmass wird eine Vorbildung verlangt, die der
Reife für die Prima einer deutschen neunstufigen Mittelschule
entspricht. Diese Studierenden haben einen Revers zu unterzeichnen,
 
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