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Abraham
Mala Gallina, Malum Ovum, Das ist: Wie die Alten sungen, so zwitzern die Jungen: Im Zweyten Centi-Folio Hundert Ausbündiger Närrinnen Gleichfalls in Folio, Nach voriger Alapatrit-Pasteten-Art, So vieler Narren Generis Masculini, Anjetzo auch Mit artigen Confecturen, Einer gleichen Anzahl Närrinnen Generis Foeminini, Zum Nach-Tisch, Allen Ehr- und Klugheit-liebenden Frauenzimmer zur lustigen Zeit-Vertreib und wohlgemeinten Warnung In Hundert schönen Kupffern moralisch vorgestellt — Wien, 1713 [VD18 14661225]

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https://doi.org/10.11588/diglit.37593#0095
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Diebische Närrin.

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keit scys: Ob zwar solches Laster bey den ^LaocmoMern und L-
A^pciern WirOLlIiusIib). II. 6 s nolbris sncrq. L l 8-bezeuge; / um
gestraffter hindurch paffirte/nichtsdestoweniger Ware doch solches
bey allen Dölckeru verhast/Md mit gebührender Straff augeschcu»
Dahero Pabst Nrus in seiner OnlmoA^pKia anmercket / daA die
Oorrncbuer gehörten haben/eineu aüem durch gelUlgsamde AuZeLgm
verdächtigen Dieb ohne weitern Proceß von dem Leben zum Todt
hinzurichteu. Or2co ^cbenieuüschsr Gesatz Geber ordnete / daß
ein jedwederDiebstah! mit demTodt soll abgestrafft werden welches
Gesatz zwar hernach von 8o!oue ist gemildert worden. ?romersuZ,
der k^prisr-Geldgeber befähle / man solle die Dieb den jungen
Knaben übergeben / daß nach dere Gmgeduncken dergleichen Übet-
tharer abgestrafft werden sollen. Die Gothen ftynd ein Barbarisch
Volck/ urtheüeten/ man solle Lenen Dieben erstlich beede Ohren
abschneiden/uud hernach an den Galgen hängen: so3uns8 l.u6o-
VILU8 Vivusi./. Qea-wrpl.bekräfftigLt / daß her Gebrauch / wie
man heutiges Tags die Dieb pflegt auffzuhängm / von kr-e^-ico
vm. herkomme. Aus welchen erhellet / wie der Diebstahl bey
gantzer Welt verhaft seye / und billich / dann cs der Liebe des Näch-
sten/und dem Göttlichen Gebott widerstrebet/derowegen in dem
Buch Lxocii und bevicicr scharffverbotten wird, wem kiacck. 11.
stehet geschrieben: 5ur3bori8. So bann schreibet auch der
ApostelzudenCphesernsolgeudeWort: sur3b>3mr, jam non
furemr , maAis 3urem laborec ops^3n6o mänibus luis; Wer
gestohlen hat / der stehle nicht mehr; sondern arbeite darfür. Auch
das geistliche Recht verbindet solches mit den Worten des Heiligen
j6wronvmi : ()ui cum turs parcici^ac , per6ic animam, non_.
Hu lolüm, rlw reu5 ccnecui', c^ui furci ell conlciu; ; Wel-
cher mit einemDieb sein Sach gemein hat/verliehrt seine Seel/nicht
nur der Dieb allem/ sondern der soll auch für straffmäffrg gehalten
werden/Ler des Dichstahls Wiffenschafft hat. Das weltliche Recht
har ein öffentliche Verbannisinmg auf Leu Diebstahl geschlagen.
H r Mit
 
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