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Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland: Von einem Staatsmanne — [S.l.], 1798 [VD18 12052043]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29625#0032
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Mittel versagt, wodurch ihr Schutz allem
vom Kaiser und Reich unternommen werde»
konnte; sie haben auf Gcradewohl sie dem
überlassen, was im Reichsfrieden deshalb
geschehen kann. Wenn sie also überall in
diesem Friedkn nichts dafür erhalten sollen,
so ist cs lediglich ihre eigne Schuld, weil
sic sie dem Ungefähr preis gegeben haben,
Dies sind allenfalls die gerechten angemes»
senen Folgen der Absonderung des nordi,
schon Deutschlands vom Reiche, und seiner
feindlichen Bewaffnung gegen Kaiser und
Reicht Folgen, die, wenn sie nicht ein-
treffen, lediglich von der Großmuth deS
Kaisers und des aufgeopferten Reichs ab»
hangen, und ihrer unaussprechlichen Mäs-
sigung zu verdanken sind.
Aber sollte dann die Vertheidlgung der
Gränzen eines jeden besondern Reichsstaats
keine gültige Entschuldigung ftyn, wenn ge»
wisse Fürsten sich mit ihren Contingenten
von der Reichs»«»»« kennten? Ich
 
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