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Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland: Von einem Staatsmanne — [S.l.], 1798 [VD18 12052043]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29625#0033
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Ich glaubeNcin denn wenn scher Fürst
Lazu ein Recht härt«, so hätten die südlichen
eben dasselbe thun können. Nun frcge ich
«inen jeden Vernünftigen, ob aus einem sol-
chen Recht nicht der gänzliche Verfall des
Reichs hätte «ntst hen müssen, wenn der
Kaiser nach Br Nienburgs Bcyspiele und
alle Fürsten demselben hätten folgen wollen,
und blos an die Deckung ihrer Glanzen
gedacht hätten? Könnt.n H ssenksssi!, oder
irgend ein Reichsstand, den zahlreichen, Sieg
gewohnten Feind wohl von seiner Gränz«
mit seiner Handvoll Leute abhalten? mußt«
nicht eben durch diese Trennung der gemein-
samen Kraft, der Widerstand unmöglich ge->
macht werden? Und hätte wchl, wenn der
Kaiser Brandenburg und andern nachgeahmt
hätte und zurück in seine Staaten gegangen
tväre, die Dcmarcationsarmee Frankreichs
unermeßliche Krake abhalkrn können? War-
lich l solch ein Recht in der Ausübung muß
geradezu bas Reich und seine Constitution
 
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