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Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland: Von einem Staatsmanne — [S.l.], 1798 [VD18 12052043]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29625#0057
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Ehrettöreitsiein, obgleich am rechten Nftr,
ist für die Republik von nicht minderm Be-
lang / da es Loblcnz dominirt, und e',nx
Besatzung fassen kann, die mit jener von,
Mainz, die Progressen einer jeden Armee
erschwert, die daselbst agiren soll, und
wenigstens siarkeLbsrrvationskorps nZthig
macht, um den Rücken zu decken. DieFe»
siungswerke von Düsseldorf müssen aus
gleichen Ursachen geschleift; Ehrmbreitsieirr
ausgeliefert, oder ebenfalls geschleift; die'
Tete ve Pont bey Neuwied ausgeliefert
«der geschleift; jene von Mainz aber noth»
wendig ausgeliefcrt und beibehalten wer.
den, wenn die Republik wirkliche Vorthci«
le zur Sicherheit ihrer Staaten und ihrer
künftigenmilitairischenDisposttionen Haber,
will-
Ist die Republik in dem Besitze des gan-
zen linken Nheinufers, und der benannter,
Festungen, oder find diese vernichtet, sq
ist das eigentliche derselben ganz unan»,
greifbar. Denn da die Hauvtfcsiungen des.
Rheins alsdenn in den Händen der RepU'
ruken sind, und wie wir wissen, so leicht
D 8 Nicht,
 
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