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Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland: Von einem Staatsmanne — [S.l.], 1798 [VD18 12052043]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29625#0058
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Z4

nicht bey Communicationen von einer Seite
hinweggen,ommcn werden können, so kön-
nen keme feindlichen Armeen, ohne ihre
Macht durch grose Observationskorps zu
theilen, irgendwo eindringen, und zwey
Campagnen können beym unglücklichsten
Kriege nicht hinreichen, an die alte Gren-
ze der Republik mit irgend einer Sicherheit
vorzudringen.
Von welchem Gewichte der Posten bey
Laurern ist, und wie gut es seyn würde,
wenn er immer in den Händen der Republik
bliebe, wird den Militairpersonen dersel-
hcn nur zu gut bekannt sey».
Ob es aber gut fty, Cölln , Bonn rc.
von dem Besitz der Republik «uszuschliessen,
bas getraue ich mich nicht bejahend zu be,
antworte». Cölln ist sowohl in den Com-
merzial- als mikitairischen Verhältnissen
viel zu bedeutend, als daß man seine Ak-
quisition gleichgültig ansehen könnte. Als
Handlungsstadt liegt es zu nahe an der
hatavisch n Grenze, als daß man es vom
gemeinsamen Inte'esse aller Handlungsplä.
tze am Rhein ausschlieffen könnte. Nur ein
Ge°.
 
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