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Ackermann, Jacob Fidelis
Der Scheintod und das Rettungsverfahren: Ein chrimiatrischer Versuch — Frankfurt am Main, 1804

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https://doi.org/10.11588/diglit.2364#0016
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XV

Wir trennten daher sorgfältig die Hilf-
leistung, welche wir dem Arzte allein
überlassen zu müssen glaubten, von
jener, die auch der Nichtarzt unterneh-
men sollte, und zeichneten jenem das
Geschäft vor, -welches er ohne Gefahr
übernehmen dürfte. Wir schränkten die
bei diesem Falle oft zu geschäftige Thä-
tigkeit ein, und machten sie mit den
nothwendrgen Vorsichtsmaafsregeln be-
kannt, wodurch sie den noch schwach
glimmenden Funken des Lebens erhalten,
und die äufseren Bedingungen begün-
stigen sollten, die auch ohne unser Zu-
thun thätig sind, denselben von neuem
wieder anzufachen. Wir legten es ihnen
übrigens als die nächste Pflicht auf, bei
jedem eintretenden Fälle den bestimmten
Arzt sogleich rufen zu lassen, damit
dieser es unternehmen möchte, durch
Anwendung künstlicher Hilfsmittel die
Natur in ihren wohlthätigen Wirkungen
zweckmäfsig zu unterstützen.

Welches aber diese Hilfsmittel seyen,
wie und in welcher Ordnung dieselben
 
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