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Ackermann, Jacob Fidelis
Nachricht von der Organisation und den Gesetzen der Kurfürstlichen Poliklinischen Anstalt in Heidelberg, welche mit dem Anfange des Wintersemesters 1805 - 1806 eröffnet werden wird — Heidelberg, Mannheim, 1805

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https://doi.org/10.11588/diglit.2362#0034
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— 34 —

ste aller Kranken zu fertigen, -welche wäh-
rend dem Verlaufe des Semesters in der
Anstalt behandelt worden sind, mit Be-
merkung der Krankheiten, der Dauer und
der Zeit ihres Abganges aus dem Institut,
oder ihres Todes^

§. 52.

Eine genatie Kostenberechnung wird zu-
gleich von dem Kassirer des Instituts vor-
gelegt werden und am Ende der klinischen
Annalen abgedruckt, damit das Publikum
erfahre, wie die Beyträge zu diesem Insti-
tut verwendet worden sind.

IV. Kapitel»

Von den Mitgliedern des Instituts, und ihren

Obliegenheiten,

§. 53.

JVeiner, welcher der Heilkunde sich wid-
met, wird in das Institut aufgenommen,
der nicht zuvor alle theoretische und
theoretisch - praktischen Kollegien der Me-
dizin gehört, oder darthun kann, dafs er
 
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